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In Der Schweiz - Centurion City-Räder/All Terrain Bikes (ATB) Handbuch

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6. Gesetzliche Anforderungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
6. In der Schweiz
Auszüge aus den Artikeln 213 bis 218
Verordnungen
über
die
Anforderungen an Strassenfahrzeuge
Fahrräder, ausgenommen jene des Bundes
(Art. 34 Abs. 6 VVV), müssen eine gut sicht-
bare Vignette (Art. 34 VVV) tragen.
• Räder, Bremsen
Fahrräder müssen mit zwei kräftigen Bremsen
versehen sein, von denen die eine auf das
Vorder- und die andere auf das Hinterrad
wirkt.
• Beleuchtung, Rückstrahler
Fahrräder müssen, wenn eine Beleuchtung
nach Artikel 30 Absatz 1 VRV erforderlich
ist, mit einem nach vorn weiss und einem
nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht
ausgerüstet sein. Diese Lichter können fest
angebracht oder abnehmbar sein.
Die Lichter müssen nachts bei guter Witte-
rung auf 100 m sichtbar sein und dürfen
nicht blenden.
An Fahrrädern müssen ein nach vorn und
ein nach hinten gerichteter Rückstrahler mit
einer Leuchtfläche von mindestens 10 cm 2
fest angebracht sein. Die Rückstrahler müs-
technischen
sen nachts bei guter Witterung auf 100 m
im Scheine eines Motorfahrzeug-Fernlichts
sichtbar werden.
Zusätzlich sind nach der Seite wirkende,
beispielsweise an den Rädern befindliche
Rückstrahler erlaubt.
Die Pedale müssen vorn und hinten Rück-
strahler mit einer Leuchtfläche von mindestens
5 cm 2 tragen. Ausgenommen sind Rennpe-
dale, Sicherheitspedale und dergleichen.
Anstelle der Rückstrahler können andere
retroreflektierende Vorrichtungen verwen-
det werden, wenn sie in der Wirkung den
Anforderungen an Rückstrahler nach Absatz
1 entsprechen.
• Zeichengebung, Warnvorrichtung,
Diebstahlsicherung
Zur Zeichengebung für die Richtungs-
änderung können die Radfahrer reflektieren-
de Bänder oder Lichter am Unterarm tragen.
Diese Vorrichtungen müssen weiss oder gelb
leuchten.
Fahrräder, ausgenommen Fahrräder mit
einem Leergewicht ohne Führer oder Füh-
rerin von höchstens 11 kg, müssen eine gut
hörbare Glocke aufweisen; andere Warnvor-
richtungen sind untersagt.
Fahrräder sind mit einer Diebstahlsicherung
(Schloss, Schliesskabel, Schliesskette oder
dergleichen) zu versehen.
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