Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Sachmangelhaftung Und Garantie; Einführung - Centurion City-Räder/All Terrain Bikes (ATB) Handbuch

Inhaltsverzeichnis

Werbung

30. Sachmangelhaftung und Garantie
30.1 Einführung
Ihr CENTURION-Fahrrad wurde sorgfältig
gefertigt und Ihnen vom CENTURION-Fach-
händler fertig montiert übergeben.
Während der ersten 2 Jahre nach dem Kauf
haben Sie vollen Anspruch auf die gesetz-
liche Gewährleistung. Sollten Mängel auf-
treten, ist Ihr CENTURION-Fachhändler der
Ansprechpartner.
Um die Bearbeitung Ihrer Reklamation rei-
bungslos zu gestalten, ist es notwendig,
dass Sie den Kaufbeleg und das Überga-
beprotokoll dazu mitbringen. Bewahren Sie
diese deshalb sorgfältig auf.
Im Interesse einer langen Lebensdauer und
Haltbarkeit Ihres Rades dürfen Sie das Rad
nur gemäß seines Einsatzzweckes siehe
Kapitel 3. „Vor der ersten Fahrt" benutzen.
Beachten Sie auch die zulässigen Gewichte.
Weiterhin müssen die Montagevorschriften
der Hersteller (vor allem Drehmomente
bei Schrauben) sowie weitere Hinweise im
Kapitel 28. „Besonderheiten des Werkstoffs
Carbon" und besonders im Kapitel 28.2
„CENTURION-Rahmensets" beachtet und
die vorgeschriebenen Wartungsintervalle
genau eingehalten werden.
Bitte beachten Sie die in diesem Handbuch
und in den gegebenenfalls beigelegten weite-
ren Anleitungen aufgelisteten Prüfungen und
Arbeiten im Kapitel 26. „Service- und War-
tungszeitplan" bzw. den unter Umständen
nötigen Tausch sicherheitsrelevanter Bauteile
wie Lenker, Bremsen usw.
133

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis