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Gesetzliche Anforderungen Für Die Teilnahme; In Deutschland - Centurion City-Räder/All Terrain Bikes (ATB) Handbuch

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6. Gesetzliche Anforderungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
6. In Deutschland
Egal für welchen Radtyp Sie sich entschie-
den haben, wenn Sie mit Ihrem Fahrrad
am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen
wollen, muss Ihr Rad in Deutschland gemäß
der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO) ausgestattet sein! Die StVZO legt
die Brems- und Beleuchtungsanlage fest und
schreibt eine hell tönende Glocke vor. Darü-
ber hinaus ist jeder Fahrradlenker verpflich-
tet, sein Rad in einem verkehrssicheren und
fahrtüchtigen Zustand zu halten.
Für Radfahrer gelten bei der Teilnahme im
Verkehr grundsätzlich dieselben Regeln wie
für Kraftfahrzeuglenker. Machen Sie sich mit
der Straßen-Verkehrs-Ordnung vertraut.
Die Bremsanlage
Ein Rad muss mindestens zwei unabhängig
voneinander funktionierende Bremsen auf-
weisen, jeweils eine pro Vorder- und Hinter-
rad ist Pflicht.
Die Lichtanlage
Alle lichttechnischen Einrichtungen am Fahr-
rad müssen ein amtliches Prüfzeichen aufwei-
sen. Erkennbar ist dies an einer Schlangenli-
nie mit dem Buchstaben K und einer fünfstel-
ligen Zahl. Nur Beleuchtungseinrichtungen
(auch Batterie- oder Akkuleuchten) mit diesen
Erkennungsmerkmalen dürfen im Straßenver-
kehr eingesetzt werden.
Der § 67 StVZO schreibt folgende Beleuch-
tungseinrichtungen vor:
Das Vorder- und das Rücklicht müssen von
einer gemeinsamen, fest installierten Ener-
giequelle betrieben werden. Beide Leuchten
müssen gleichzeitig funktionieren.
Die Nennleistung und -spannung des Dyna-
mos müssen mindestens drei Watt und min-
destens sechs Volt betragen.
Das Rücklicht muss in einer Höhe von mind. 25
cm über der Fahrbahnoberfläche angebracht
werden. Die Mitte des Lichtkegels des Vorder-
lichtes darf höchstens 10 m vor dem Fahrrad
auf die Fahrbahn treffen.
Über diese Lichtquellen hinaus müssen an
jedem Fahrrad folgende Reflektoren fest mon-
tiert sein:
Vorne ein möglichst großflächiger weißer
Strahler, der mit dem Scheinwerfer kombiniert
sein kann.
Hinten mindestens zwei rote Rückstrahler,
davon ein Großflächenrückstrahler mit Z-
Markierung. Die Rückleuchte darf mit einem
Strahler kombiniert sein.
Je zwei seitliche gelbe Reflektoren pro Laufrad,
die gesichert angebracht sein müssen. Wahl-
weise dürfen auch weiße reflektierende Ringe
über den gesamten Laufradumfang in den
Speichen, an den Seitenwänden der Bereifung
oder an den Felgen verwendet werden.
Je zwei gelbe Pedalstrahler pro Pedal, die
nach vorne und hinten gerichtet sind.
Als Ergänzung darf eine zusätzlich einschalt-
bare Stand- bzw. Akku/Batteriebeleuchtung
montiert werden. Die alleinige Verwendung
von Akku- oder Batterieleuchten ist nicht
zulässig.


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