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Garantie Auf Centurion-Fahrräder - Centurion City-Räder/All Terrain Bikes (ATB) Handbuch

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30. Sachmangelhaftung und Garantie
30.3 Garantie auf CENTURION-
Fahrräder
Für Ihr CENTURION-Fahrrad besteht eine
Herstellergarantie (ab Datum des Verkaufs
an den Erstkäufer) von
– 5 Jahren auf Rahmenbruch für alle Alumi-
nium- und Stahlrahmen.
– 3 Jahren auf Rahmenbruch für alle Carbon-
Rahmen.
Im Garantiefall behält es sich CENTURION
vor, das jeweilige aktuelle Nachfolgemodell
in der verfügbaren Farbstellung zu liefern
- bei Nichtverfügbarkeit das jeweilig höher-
wertige Modell.
Stoßdämpfer, Federgabeln, SRAM- bzw.
Shimano-Komponenten und andere Marken-
Zubehörteile werden nicht über die Merida
& Centurion Germany GmbH, sondern über
die nationalen Vertreiber der Teile-Hersteller
abgewickelt. Eine Ausnahme hiervon bildet
das CENTURION-eigene LRS-Federelement.
Dieses ist bei Merida & Centurion Germany
GmbH zu reklamieren.
In allen Fällen ist jedoch Ihr CENTURION-
Fachhändler Ansprechpartner und nimmt
Ihre Anfragen entgegen.
Die Hersteller-Garantie gilt nur für den Erst-
käufer unter Vorlage des Kunden-Kaufbelegs,
des Übergabeprotokolls und des Fahrrad-
passes, aus dem Kaufdatum, Fachhändlerad-
resse, Modell und Rahmennummer hervorge-
hen müssen.
Voraussetzung für die Garantie ist bestim-
mungsgemäßer Gebrauch eine Inspektion
innerhalb der ersten 500 km oder im Laufe
von sechs Monaten nach dem Kaufdatum,
dass ausschließlich Original-Ersatz- bzw.
Zubehörteile verwendet werden, dass Feder-
systeme mindestens einmal jährlich vom
CENTURION-Fachhändler gewartet werden.
Die Garantie schließt Arbeits- und Transport-
kosten, sowie durch Defekte verursachte Fol-
gekosten nicht ein.
Bei Wettkampfeinsatz, Sprüngen oder Über-
beanspruchungen anderer Art besteht kein
Garantieanspruch.
Ausgeschlossen sind Schäden durch Ver-
schleiß, Vernachlässigung (mangelnde Pflege
und Wartung), Sturz, Überbelastung durch
zu große Beladung, durch unsachgemäße
Montage und Behandlung sowie durch Ver-
änderung des Fahrrades (An- und Umbau
von zusätzlichen Komponenten).
Im Interesse einer langen Lebensdauer und
Haltbarkeit der Komponenten müssen die
Montagevorschriften der Hersteller und die
vorgeschriebenen Wartungsintervalle genau
eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung
der Montage-Vorschriften und Prüf-Intervalle
erlischt die Garantie. Bitte beachten Sie die in
diesem Handbuch skizzierten Prüfungen bzw.
den unter Umständen empfohlenen, regelmä-
ßigen Austausch sicherheitsrelevanter Bau-
teile wie Lenker usw.
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