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Binder VDL 23 (E2.1) Betriebsanleitung Seite 19

Vakuumtrockenschränke für entflammbare lösungsmittel mit mikroprozessor-programmregler rd3
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Gefahr durch elektrischen Schlag!
Lebensgefahr.
∅ Gerät darf bei Betrieb oder Wartung NICHT nass werden.
Innenraum wird bei Betrieb heiß.
Verbrennungsgefahr.
∅ Innere Oberflächen und Beschickungsgut bei Betrieb NICHT berühren.
Für den Betrieb des Vakuumtrockenschranks VDL mit Inertgas beachten Sie die lüftungstechnischen
Maßnahmen in der Richtlinie BGI/GUV-I 850-0 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien" (früher Richtlinien für
Laboratorien BGR/GUV-R 120 bzw. ZH 1/119) (für Deutschland).
Ohne technische Lüftung darf das Gerät nicht in Betrieb genommen werden.
Bei Betrieb mit Inertgas wird dem Gerät ein Sauerstoff verdrängendes Gas, z.B. N
in hoher Konzentration sind gesundheitsgefährdend. Sie sind farblos und geruchsneutral und daher prak-
tisch nicht wahrnehmbar. Beim Einatmen inerter Gase kann es zu Benommenheit bis zum Atemstillstand
kommen. Sinkt der O
2
chendes Inertgas muss durch gute Raumbelüftung oder einen geeigneten Anschluss an eine Abluftanlage
sicher abgeführt werden.
Inertgas in hoher Konzentration.
Lebensgefahr durch Ersticken.
∅ Gerät NICHT in unbelüfteten Nischen aufstellen.
 Lüftungstechnische Maßnahmen sicherstellen.
 Einschlägige Vorschriften für den Umgang mit diesen Gasen einhalten.
 Bei Außerbetriebnahme des Vakuumtrockenschranks Inertgaszufuhr abstellen: Ventil
(6) schließen.
Wird lösemittelhaltige Luft in den elektrischen Bereich des Gerätes eingeleitet, kann es zu Explosionen
kommen.
Eindringen lösemittelhaltiger Luft in den elektrischen Bereich des Gerätes.
Explosionsgefahr.
∅ Luft für die Druckluftversorgung NICHT aus explosionsfähiger Atmosphäre entnehmen.
Vermeiden Sie, dass sich im Vakuummodul (Option) Lösemittel ansammeln und das Vaku-
ummodul damit zu einem explosionsgefährdeten Bereich (Zone 0 oder 1 oder 2) wird. Der
über dem Vakuummodul montierte Vakuumtrockenschrank ist in Bezug auf die Umgebung
nicht explosionsgeschützt ausgeführt.
VDL (E2.1) 04/2014
Gehalt der Luft < 18 %, besteht Lebensgefahr durch Sauerstoffmangel. Entwei-
GEFAHR
VORSICHT
2
WARNUNG
GEFAHR
, zugeführt. Inertgase
Seite 19/106

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