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Betrieb; Prüfung, Wartung, Instandhaltung; Inspektionsintervalle; Prüfung Vor Erstinbetriebnahme Und Nach Wesentlichen Änderungen Vor Wiederinbetriebnahme - haacon ESF Betriebsanleitung

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6. BETRIEB

Es gelten die Sicherheitshinweise in Kapitel 2.
– Sicherheits- und gefahrenbewusst arbeiten
– Winden nie überlasten
– Beim Wechsel der Drehrichtung Motor erst zum Stillstand
kommen lassen
– Einschaltdauer einhalten (Typschild, technische Daten in
Kapitel 3.3).
Beispielsweise bedeutet 40 % ED (nach VDE 0530), dass
in einem Zeitraum von 10 Minuten der Motor 4 Minuten
arbeiten kann. Dabei ist es gleichgültig wie hoch die Last
ist und ob die 4 Minuten zusammenhängend oder in In-
tervallen gefahren werden. S2-12 Min. bedeutet, dass der
Motor 12 Minuten ununterbrochen laufen kann, anschlie-
ßend jedoch auf Umgebungstemperatur abkühlen muss.
– Die Last muss sicher im Lastaufnahmemittel und beides
sicher im Lasthaken eingehangen sein und im Hakengrund
liegen. Die Hakenmaulsicherung muss geschlossen sein.
– Lastbewegung stets mit niedrigster Geschwindigkeit ein-
leiten. Seil erst spannen, es darf bei Beginn der Lastbewe-
gung nicht schlaff sein.
– Last während der Bewegung ständig beobachten.
– Auf Seilschäden achten. Mängel sofort dem Verantwortli-
chen melden. Erst Mängel beseitigen, dann weiterarbeiten.
– Vorgegebene Prüfungen durchführen und Wartungsinter-
valle einhalten.
Bedienelemente:
Heben / Seil aufspulen
Heben / Seil aufspulen
(langsam / schnell)
Drücken leitet die Bewegung ein, Loslassen stoppt.
Funktion und Bedienung der Optionen siehe Kapitel 8
7. PRüFunG, WARTunG, InSTAnDHAlTunG
Winden, Hub- und Zuggeräte einschließlich ihrer Tragkonstruk-
tion sind durch einen Sachkundigen zu prüfen:
– vor Erstinbetriebnahme.
– nach wesentlichen Änderungen vor Wiederinbetriebnahme
– mindestens einmal jährlich.
– falls außergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, die
schädigende Auswirkungen auf die Sicherheit der Winde
haben können (außerordentliche Prüfung z.B. nach längerer
Nichtbenutzung, Unfällen, Naturereignissen).
– nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit der
Winde beeinflussen können.
Schraubverbindungen
Bremsfunktion
Bremse – Luftspalt
2
Schalter
1
Endlage, Schlaffseil, Kupplung, Nothand,
Bedienelemente, Kabel, Schaltkasten
Überlastsicherung
Seil schmieren und reinigen
Seil und Endbefestigungen
3
Lasthaken und Lastaufnahmemittel
Getriebe – Ölstand
5
falls vorhanden, --> Kapitel 8,
1
094278_k_de_gb_fr_es_it_pt_eseilwi_s
Senken / Seil abspulen
Senken / Seil abspulen
(langsam / schnell)
Prüfung bei Inbetrieb-
nahme (Kapitel 7.2)
X
X
X
X
X
X
X
4
--> Kapitel 7.7,
--> Kapitel 7.5,
2
3
haacon hebetechnik gmbh – Telefon +49 (0) 9375 - 84-0 – Fax +49 (0) 9375 - 84-66
Sachkundig ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen
Ausbildung und Erfahrung ausreichend Kenntnisse auf dem
Gebiet der Winden, Hub- und Zuggeräte hat und mit den
einschlägigen nationalen Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs-
vorschriften und allgemeinen Regeln der Technik (Gesetze,
Normen, technische Regeln und Bestimmungen) soweit
vertraut ist, dass sie den arbeitssicheren Zustand des Gerätes
beurteilen kann.
Die Prüfungen sind vom Betreiber zu veranlassen.
z Prüfergebnisse und getroffene Maßnahmen sind im
mitgelieferten Prüfbuch zu dokumentieren.
– Alle Überwachungs-, Wartungs- und Instandhal-
tungsarbeiten dienen dem sicheren Betrieb und sind
daher sorgfältig und gewissenhaft durchzuführen.
– Soweit möglich Prüfungen lastfrei durchführen.

7.1 Inspektionsintervalle

Die angegebenen Überwachungs- und Wartungsintervalle
gelten innerhalb der zugrundegelegten Triebwerksgruppe für
normalen Gebrauch und Einschichtbetrieb. Bei erschwerten
Einsatzbedingungen (z.B. häufiger Betrieb unter Volllast) oder
besonderen Umgebungsbedingungen (z.B. Hitze, Staub) ver-
kürzen sich die Intervalle.
7.2 Prüfung vor Erstinbetriebnahme und nach
wesentlichen Änderungen vor Wiederinbetriebnahme
Die Prüfung erstreckt sich auf die ordnungsgemäße Aufstel-
lung und Betriebsbereitschaft und besteht im Wesentlichen
aus Sicht- und Funktionsprüfungen. Sie sollen sicherstellen,
dass sich das Gerät in einem sicheren Zustand befindet und
gegebenenfalls Mängel und Schäden, die z.B. durch unsach-
gemäßen Transport verursacht worden sind, festgestellt und
behoben werden. Der Umfang der Prüfung ist im beiliegenden
Prüfbuch erläutert.
Die Prüfung nach wesentlichen Änderungen richtet sich nach
Art und Umfang der wesentlichen Änderung und ist in Anleh-
nung an die Prüfung vor Erstinbetriebnahme durchzuführen.
7.3 Wiederkehrende Prüfung
Die Prüfungen sind im wesentlichen Sicht- und Funktions-
prüfungen, wobei der Zustand von Bauteilen hinsichtlich
Beschädigung, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Verän-
derungen beurteilt, sowie die Vollständigkeit und Wirksamkeit
der Sicherheitseinrichtungen festgestellt werden soll. Die
Funktions- und Bremsprüfungen sind mit einer Last durchzu-
führen, die in der Nähe der zulässigen Tragfähigkeit liegt. Die
Überlastsicherung muss mit einer Prüflast gemäß Kapitel 8.7
überprüft werden. Der Umfang der Prüfung ist im beiliegenden
Prüfbuch erläutert.
Prüfung vor
Prüfung / Wartung
Arbeitsbeginn
alle 3 Monate
X
X
X
--> Kapitel 7.6,
--> Kapitel 7.8
4
5
Prüfung / Wartung alle 12
Monate (Kapitel 7.3)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
DE
9

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