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Seilendverbindungen; Lasthaken; Inbetriebnahme; Netzanschluss - haacon ESF Betriebsanleitung

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Die Seilwickelrichtung ist richtig wenn:
A) Rechtsgängiges Seil = linksgängige Trommel = Standard
= Bei gerillter Trommel erforderlich.
B) Linksgängiges Seil = rechtsgängige Trommel = Ausnahme
I
Drehrichtung der
Trommel: rechts
DE
A
B
Die Seilrichtung ist richtig wenn:
Umlenkrollen mittig zur Trommel mit Mindestabstand angeord-
net sind. Größter Seilab lenkungswinkel bei nicht drehungs-
freien Seilen < 4°, bei drehungsarmen Seilen < 2°.
β = Seilablenkungswinkel an der Rolle
β-α oder β+α = Seilablenkungswinkel an der Trommel
α = Winkel der Trommelrillen
Maß (Mitte Trommel zu Mitte Rolle) bei Standardseilwinden.
Typ
ESF 150 / 200 / 250
ESF 400 / 500
ESG 150 / 200 / 250
ESG 400 / 500
ESG 700 / 750 / 990
ESG 1100 / 1500 / 2100
Faustregel

4.3.4 Seilendverbindungen

nach EN 14492-1/2 sind zulässig:
– Asymmetrische Seilschlösser, die EN 13411-6 entsprechen.
– Symmetrische Seilschlösser, die EN 13411-7 entsprechen
bei Seildurchmesser < 8 mm.
– Metall- und Kunstharzvergüsse, die EN 13411-4 entsprechen.
– Pressklemmen und Verpressungen nach EN 13411-3.

4.4 lasthaken

Lasthaken sind zulässig nach DIN 15400 oder UNI 9465.
Das unbeabsichtigte Lösen der Last muss verhindert sein.
Haken mit Hakenmaulsicherung erfüllen diese Anforderungen.
094278_k_de_gb_fr_es_it_pt_eseilwi_s
II
Drehrichtung der Trommel: links
Bei geteilter Trommel ist ein
links- und ein rechtsgängiges
Seil bevorzugt zu verwenden.
Mindestabstand [m]
nicht drehungsfreies
drehungsarmes Seil
Seil
0,45
0,95
0,5
1,35
1,6
2,1
2,1
7,5 x Trommelbreite
16 x Trommelbreite
haacon hebetechnik gmbh – Telefon +49 (0) 9375 - 84-0 – Fax +49 (0) 9375 - 84-66

5. InBETRIEBnAHmE

Sicherheitshinweise in Kapitel 2 beachten.
z Vor Inbetriebnahme Geräte durch einen Sachkundi-
gen (befähigte Person, Kapitel 7) prüfen.
z Prüfung im mitgelieferten Prüfbuch und nach den
Angaben der Betriebsanleitung (Kapitel 7) durchfüh-
ren und im Prüfbuch dokumentieren.

5.1 netzanschluss

Sicherheitshinweise in Kapitel 2.6 beachten.
Der Anschluss von Elektro-Seilwinden über netz-
stecker ist nach DIn En 60204-32 nicht zulässig.
– Anschluss der Stromversorgung an den bezeichneten
Stellen L1/L2/L3/N/PE im Klemm- bzw. Schaltkasten. -->
Anschluss- bzw. Stromlaufplan. Dazu :
z Kabel über Kabelverschraubung einführen, Schutzleiter
korrekt anschließen.
z Litzen mit Aderendhülsen versehen.
z Zuleitung mit 1- bzw. 3-poligen Leitungsschutzschalter der
Charakteristik B oder C absichern. Um ein Verschweißen
der Leistungsschütze im Kurzschlussfall zu verhindern, darf
der Nennstrom des Leitungsschutzschalters den Wert von
10 A nicht überschreiten.
– Leitungsschutzschalter, Zuleitung mit Hauptschalter, Not-
Aus mit Schloss verwenden. Der Hauptschalter muss für
Wartungspersonal frei zugänglich sein.
– Versorgungsnetz nach Normen DIN IEC 60038 und DIN EN
50160. Spannungsdifferenz an den Einspeiseklemmen der
Seilwinde max. ± 5 %. Angaben zur Netzeinspeisung im
Schaltplan beachten.
z Im Hebebetrieb und beim Ziehen von lasten auf schie-
fen Ebenen Versorgung der Bremsspule gleichstromsei-
tig unterbrechen (= schnelleres Ansprechen der Bremse).
Bei werkseitiger Steuerung ist dies bereits eingerichtet.
Vorgehensweise -->Benutzerhandbuch des Motorherstel-
lers --> Kapitel elektrischer Anschluss.
Zuordnung Motor zu Winde -->Ersatzteillisten. Motordreh-
richtung --> Kapitel 3.2.

5.2 mindestanforderungen

Seilwinden müssen den Anforderungen der geltenden interna-
tionalen und nationalen Normen und Richtlinien entsprechen.
Insbesondere wird gefordert, dass:
– Winden mit Hub- und Senkbegrenzern (Endabschaltung)
ausgestattet sind.
– Seilauflaufstellen im Arbeitsbereich der Bedienperson
und im Verkehrsbereich gesichert sind.
– Winden mit Überlastsicherung ausgestattet sind, wenn
Verklemmen oder Festsitzen der Last nicht verhindert
und erkannt werden kann und dadurch Kräfte auftreten,
welche die Winde überlasten. Ab Tragfähigkeit 1000 kg
bzw. einer Zuglast von 10 kN ist eine Überlast sicherung
vorgeschrieben.
1,0
– Winden mit einer Not-Halt Funktion versehen sind.
2,9
– Steuereinrichtungen zum Einleiten und Anhalten der Be-
3,4
wegung mit selbsttätiger Rückstellung ausgerüstet sind.
4,5
– Steuereinrichtungen für Heben (Seil aufspulen) und Senken
4,5
(Seil abspulen) vorhanden und gegenseitig verriegelt sind.
– Schlaffseilbildung keine gefahrbringenden Zustände
erzeugt.
– die Tragfähigkeit für den Bediener deutlich erkennbar ist.

5.3 Optionen

Endschalter für Optionen werden von haacon montiert. Bei
werkseitiger Steuerung sind alle Schalter zusammengeführt,
verdrahtet und geprüft. Vor Ort sind die Feineinstellungen ge-
mäß den Einsatzbedingungen durchzuführen (Kapitel 8).
Sonst obliegt es dem Betreiber, die Optionen richtig zu ver-
schalten.
8

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