DEFINITY ECS Release 5 Installation und Test von Gehäusen für einen
Baugruppenträger 555-230-894DE
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Gehäuse installieren und anschließen
Zulässige Erdungspunkte
Zulässige Erdungspunkte
Ein zulässiger Erdungspunkt ist das am nächsten liegende akzeptable Medium
für die Erdung der Gebäudeeinführungs-Schutzeinrichtung, der Einführungs-
kabelabschirmung bzw. des Erdungsanschlusses von elektronischen
Telefonanlagen. Wenn mehr als eine Art der zulässigen Erde vor Ort vorhanden
ist, müssen die Erdungspunkte gemäß Abschnitt 250-81 des National Electrical
Code (NEC) miteinander verbunden werden.
Geerdete Stahlkonstruktion des Gebäudes — Das Metallgerüst des
Gebäudes, an dem es durch einen der folgenden Erdungspunkte effektiv
geerdet ist: akzeptable Wasserleitung aus Metall, von Beton umschlossener
Erder oder ein Erdungsring.
Akzeptable Wasserleitung — Eine unterirdisch verlegte Wasserleitung mit
einem Durchmesser von mindestens 1,27 cm, die über eine Strecke von
mindestens 3 m direkten Kontakt mit der Erde hat. Die Leitung muß bis zu dem
Punkt, an dem der Erdungsdraht angeschlossen ist, elektrisch leitfähig sein
(bzw. durch Überbrücken von isolierten Rohrverbindungen, Kunststoffleitungen
oder Wasseruhren aus Kunststoff elektrisch leitfähig gemacht werden). Eine
unterirdisch verlegte Wasserleitung aus Metall muß durch das Metallgerüst des
Gebäudes, einen von Beton umschlossene Erder oder einen Erdungsring
ergänzt werden. Wenn diese Erdungspunkte nicht zur Verfügung stehen, kann
die Wasserleitungserdung durch eine der folgenden Erdungsarten ergänzt
werden:
Weitere vorhandene unterirdische Systeme oder Konstruktionen aus
Metall — Lokale unterirdische Konstruktionen wie Tanks und
Rohrsysteme.
Stab- und Rohrerder — Ein massiver Staberder mit einem Durchmesser
von 1,58 cm oder ein Rohrerder mit einem Durchmesser von 1,9 cm, die
auf eine Tiefe von mindestens 2,43 m in die Erde eingeschlagen sein
müssen.
Plattenerder — Eine Metallfläche von mindestens 0,185 m² muß mit dem
umgebenden Erdboden in Berührung sein.
Von Beton umschlossener Erder — Ein Erder, der von einer mindestens
5,08 cm dicken Betonschicht umgeben ist und sich in einem Betonfundament in
der Nähe von dessen Unterseite befindet, das direkten Kontakt mit der Erde hat.
Bei dem Erder muß es sich entweder um mindestens 6,1 m lange Stangen oder
Stäbe mit einem Durchmesser von 1,27 cm oder um einen mindestens 6,1 m
langen blanken, massiven Kupferdraht 4 AWG (5,189 mm) handeln.
Erdungsring — Ein unterirdischer Erder, der in einer Tiefe von mindestens
0,76 m unter der Erdoberfläche um ein Gebäude oder eine Konstruktion herum
verlegt ist. Bei dem Erdungsring muß es sich um einen mindestens 6,1 m langen
blanken Kupferdraht 2 AWG (6,543 mm) handeln.
Issue 2
April 1997
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