GRUNDLEGENDE SICHERHEITSHINWEISE
1.4 Elektrischer Anschluss
GEFAHR
Für einen störungsfreien und sicheren Betrieb sind folgende Hinweise zu beachten:
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Fahrzeuge, in die Antriebswechselrichter eingebaut sind, müssen ggf. mit zusätzlichen
Überwachungs- und Schutzeinrichtungen gemäß den jeweils gültigen Sicherheitsbe-
stimmungen, z.B. Gesetz über technische Arbeitsmittel, Unfallverhütungsvorschriften
usw. ausgerüstet werden. Diese Hinweise sind auch bei CE gekennzeichneten Antriebs-
wechselrichtern stets zu beachten.
Elektrische Spannung an Klemmen und im Gerät !
Lebensgefahr durch Stromschlag !
► Spannungen bis zu DC 820 V und AC 400 V an den Anschlüssen.
► Bei jeglichen Arbeiten am Gerät Versorgungsspannung abschalten
und gegen Einschalten sichern.
► Alle steckbaren Anschlussklemmen nur im spannungslosem Zu-
stand aufstecken oder abziehen.
► Warten bis alle Antriebe zum Stillstand gekommen sind, damit keine
generatorische Energie erzeugt werden kann.
► Kondensatorentladezeit (5 Minuten) abwarten.
► Für Antriebswechselrichter geeignete Schutzvorrichtungen einbauen.
► Vorgeschaltete Schutzeinrichtungen niemals, auch nicht zu Testzwe-
cken überbrücken.
► Schutzleiter immer an Antriebswechselrichter und Motor anschlie-
ßen.
► Zum Betrieb alle erforderlichen Abdeckungen und Schutzvorrichtun-
gen anbringen.
Die elektrische Installation ist gemäß
den einschlägigen Vorschriften durchzuführen.
Leitungsquerschnitte und Sicherungen sind entsprechend der Auslegung des Ma-
schinen-/ Fahrzeugherstellers zu dimensionieren.
Der T6
muss über eine geeignete Vorladeschaltung angeschlossen werden.
APD
Antriebswechselrichter sind nur für einen festen Anschluss bestimmt, sonst VDE
Anforderungen erfüllen. Querschnitte von Schutzleitern sind gemäß
5-1
auszulegen.
Der Maschinen-/ Fahrzeughersteller hat sicherzustellen, dass bei einem vorhande-
nen oder neu verdrahteten Stromkreis mit sicherer Trennung die EN-Forderungen
erfüllt bleiben.
Bei Verwendung von Komponenten, die keine potenzialgetrennten Ein-/Ausgänge
verwenden, ist es erforderlich, dass zwischen den zu verbindenden Komponenten
Potenzialgleichheit besteht (z.B. durch Ausgleichsleitung). Bei Missachtung können
die Komponenten durch Ausgleichströme zerstört werden.
Biegeradien für Leitungen und Schläuche beachten.
ECE R10:Rev.5, ECE R100:Rev.2
sowie nach
DIN EN 61800-
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