SYSTEM- UND MODULDATEN
3.2.11 Anforderungen an das Kühlmittel
Generelle Anforderungen an das Kühlmittel:
VGB
Kühlwasserrichtlinie
pH-Wert
Abrasivstoffe
Kupferspäne
Hartes Wasser
Weiches Wasser
Frostschutz
Korrosionsschutz
Tabelle 18: Anforderungen an das Kühlmittel
Hinweis
Schäden am Gerät, die durch verstopfte, korrodierte Kühlkörper oder andere offensicht-
liche Gebrauchsfehler resultieren, führen zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen.
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Die VGB Kühlwasserrichtlinie
weise über gebräuchliche Verfahrenstechniken der Küh-
lung. Inbesondere werden die Wechselwirkungen zwischen
dem Kühlwasser und den Komponenten des Kühlsystems
beschrieben.
Aluminium wird besonders von Laugen und Salzen ange-
griffen. Der optimale pH-Wert für Aluminium sollte im Be-
reich von 7,5...8,0 liegen.
Abrasivstoffe, wie sie in Scheuermitteln (Quarzsand) ver-
wendet werden, setzen den Kühlkreislauf zu.
Kupferspäne können sich am Aluminium anlagern und füh-
ren zur galvanischen Korrosion. Kupfer sollte aufgrund der
elektrochemischen Spannungsdifferenz nicht zusammen
mit Aluminium verwendet werden.
Kühlwasser darf keine Wassersteinablagerungen oder lo-
ckere Ausscheidungen verursachen. Es soll eine geringe
Gesamthärte (<20°dH) insbesondere Karbonhärte haben.
Weiches Wasser (<7°dH) greift die Werkstoffe an.
Bei Applikationen, bei denen der Kühlkörper oder die Kühl-
flüssigkeit Temperaturen unter 0°C ausgesetzt ist, muss ein
entsprechendes Frostschutzmittel eingesetzt werden. Zur
besseren Verträglichkeit mit anderen Additiven am besten
Produkte von einem Hersteller verwenden.
Als Korrosionsschutz können Additive eingesetzt werden. In
Verbindung mit Frostschutz muss der Frostschutz eine Kon-
zentration von 20...25 Vol% haben, um eine Veränderung
der Additive zu verhindern.
(VGB R 455
P) enthält Hin-