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Kondensatableitung - Buderus Logatherm GWPL-41 series Planungsunterlage Für Den Fachmann

Gas-wärmepumpe
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Kondensatableitung

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Kondensatableitung
Das Kondensat aus Gas-Wärmepumpen ist vorschrifts-
mäßig in das öffentliche Abwassernetz einzuleiten. Ent-
scheidend ist, ob das Kondensat vor der Einleitung
neutralisiert werden muss. Das hängt von der Gasbelas-
tung und den jeweiligen Bestimmungen der Unteren
Wasserbehörde ab ( Tabelle 35). Für die Berechnung
der jährlich anfallenden Kondensatmenge gilt das Ar-
beitsblatt A 251 der Abwassertechnischen Vereinigung
(ATV). Dieses Arbeitsblatt nennt als Erfahrungswert eine
spezifische Kondensatmenge von maximal 0,14 kg/kWh.
Es ist zweckmäßig, sich rechtzeitig vor der
Installation über die örtlichen Bestimmun-
gen der Kondensateinleitung zu informieren.
Zuständig ist die kommunale Behörde für
Abwasserfragen.
Neutralisationspflicht
Gasbelastung in kW
25
> 25 bis 200
> 200
Tab. 35 Neutralisationspflicht bei Gas-Hybridgeräten
1) Eine Neutralisation des Kondensats ist erforderlich bei Ablei-
tung des häuslichen Abwassers in Kleinkläranlagen und bei Ge-
bäuden und Grundstücken, deren Ablaufleitungen die
Materialanforderungen nach dem ATV-Arbeitsblatt A 251 nicht
erfüllen.
2) Eine Neutralisation des Kondensats ist erforderlich bei Gebäu-
den, bei denen die Bedingung einer ausreichenden Vermi-
schung ( Tabelle 36) mit häuslichem Abwasser (im Verhältnis
1:25) nicht erfüllt ist.
Gasbelastung
in kW
25
50
100
150
Tab. 36 Bedingungen für eine ausreichende Vermischung von Kondensat mit häuslichem Abwasser
1) Maximalwerte bei einer Systemtemperatur 40/30 °C und 2000 Betriebsstunden
66
Neutralisation
1)
nein
2)
nein
ja
1)
Kondensatmenge
Anzahl Mitarbeiter in Büro- und
3
in m
/a
7
14
28
42
Bei Kleinanlagen mit weniger als 25 kW Gasbelastung
besteht keine Neutralisationspflicht ( Tabelle 35),
wenn die Abwässer nicht in eine Kleinkläranlage fließen
oder wenn die Ablaufleitungen den Materialanforderun-
gen des ATV-Arbeitsblattes A 251 entsprechen.
Werkstoffe für Kondensatschläuche
Geeignete Werkstoffe für Kondensatschläuche nach
dem ATV-Arbeitsblatt A 251 sind
• Steinzeug-Rohre (nach DIN-EN 295-1)
• PVC-Hart-Rohre
• PVC-Rohre (Polyethylen)
• PE-HD-Rohre (Polypropylen)
• PP-Rohre
• ABS-ASA-Rohre
• nicht rostende Stahl-Rohre
• Borsilikatglas-Rohre
Wenn die Vermischung des Kondensats mit häuslichem
Abwasser mindestens im Verhältnis 1:25 sichergestellt
ist ( Tabelle 36), dürfen verwendet werden
• Faserzement-Rohr
• Guss- oder Stahl-Rohr nach DIN 19522-1 und
DIN 19530-1 und 19530-2
Nicht geeignet zur Ableitung von Kondensat sind Rohrlei-
tungen aus Kupfer.
Ausreichende Vermischung
Eine ausreichende Vermischung des Kondensats mit
häuslichem Abwasser ist bei Einhaltung der Bedingun-
gen in Tabelle 36 gegeben. Die Angaben beziehen sich
auf 2000 Vollbenutzungsstunden entsprechend der
Richtlinie VDI 2067 (Maximalwert).
1)
Betriebsgebäuden
10
20
40
60
Logatherm GWPL – 6 720 818 775 (2018/04)
Anzahl Wohnungen in
1)
Wohngebäuden
1
2
4
6

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