2
WARTUNG
2.1
Vorschriften
Für einen effizienten und reibungslosen Betrieb des Gerätes soll-
te der Nutzer qualifiziertes Fachpersonal mit seiner JÄHRLICHEN
Wartung beauftragen.
m
HINWEIS
Die Wartungsarbeiten dürfen AUSSCHLIESSLICH von
qualifiziertem Fachpersonal und unter Einhaltung der
Anweisungen der INSTALLATIONS- UND WARTUNGS-
ANLEITUNG durchgeführt werden..
2.2
Äußere Reinigung
a
ACHTUNG
– Sollte es erforderlich sein, sich Zugriff zum unteren
Bereich des Apparats zu verschaffen, stellen Sie si-
cher, dass die Bauteile oder Leitungen der Anlage
nicht heiß sind (Verbrennungsgefahr).
– Ziehen Sie vor Wartungsarbeiten immer Schutzhand-
schuhe an.
2.2.1
Reinigung der Verkleidung
Für die Reinigung der Verkleidung einen Lappen verwenden, der
mit Wasser und Seife oder, bei hartnäckigen Flecken, Wasser und
Alkohol angefeuchtet wurde..
d
VERBOT
Scheuermittel zu verwenden.
12
3
ENTSORGUNG
3.1
Entsorgung des Gerätes (Europäische Richt-
linie 2012/19/EU)
Heizkessel sowie Elektro- und Elektronikge-
räte aus Privathaushalten dürfen an ihrem Le-
bensende nicht als normaler Siedlungsmüll
behandelt werden, sondern müssen laut Gesetz
auf Grundlage der Richtlinie 2012/19/EU und der
nationalen Bestimmungen (in Italien des Legis-
lativdekrets Nr. 49/2014) über entsprechende
Abhol- und Sammelsysteme entsorgt werden.
Für weitere Informationen zu autorisierten Sam-
melstellen wenden Sie sich bitte an die Stadt
bzw. Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben,
oder an den Händler. Jedes Land kann eigene
Regeln zum Umgang mit Elektro- und Elektro-
nik-Altgeräten festlegen. Konsultieren Sie vor
dem Entsorgen des Geräts daher erst die gelten-
den Bestimmungen in Ihrem Land.
d
VERBOT
das Produkt kann über den Hausmüll entsorgt werden.