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Verordnung Zur Behandlung Von Altfahrzeugen - Alfa Romeo Mito Betriebsanleitung

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VERORDNUNG ZUR BEHANDLUNG VON ALTFAHRZEUGEN

Seit Jahren setzt Alfa Romeo sich durch die kontinuierliche Verbesserung der Produktionsverfahren und durch die Realisie-
rung immer "umweltverträglicherer" Produkte aktiv für den Schutz der Umwelt ein. In der Absicht dem Kunden den mög-
lichst besten Service unter Einhaltung der Umweltschutzvorschriften und der durch die Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EWG
auferlegten Pflichten zu gewährleisten, bietet Alfa Romeo seinen Kunden die Möglichkeit, ihr Altfahrzeug (*) ohne zusätzli-
che Kosten abzugeben.
Die EWG-Richtlinie sieht denn auch vor, dass das Altfahrzeug zurückgegeben wird, ohne dass dem letzten Halter oder Besit-
zer Unkosten entstehen, da der Wert des Fahrzeugs gleich null oder negativ ist. Insbesondere gilt die Rücknahme der Fahr-
zeuge zu Nullkosten in fast allen EU-Ländern bis zum 1. Januar 2007 nur für nach dem 1. Juli 2002 zugelassene Fahrzeu-
ge, während die Rücknahme zu Nullkosten ab 2007 unabhängig vom Zulassungsjahr des Fahrzeugs ist, unter der Bedingung,
dass das Fahrzeug über seine wesentlichen Bauteile verfügt (insbesondere Motor und Karosserie) und keinen zusätzlichen
Müll enthält.
Zur Rückgabe des Altfahrzeugs zu Nullkosten können Sie sich entweder an einen unserer Vertragshändler oder eine der von
Alfa Romeo beauftragten Sammel- und Verschrottungsstellen wenden. Diese Sammel- und Verschrottungsstellen wurden sorg-
fältig ausgewählt, um einen Service angemessenen Qualitätsstandards hinsichtlich Sammeln, Behandlung und Wiederver-
wertung der Altfahrzeuge unter Berücksichtigung der Umweltschutzvorschriften zu garantieren.
Weitere Informationen bezüglich der Sammel- und Verschrottungsstellen erhalten Sie bei den Alfa Romeo oder unter der Te-
lefonnummer 00800 2532 0000 (Ortstarif) oder auf der Alfa Romeo-Internetseite.
(*) Fahrzeug für den Transport von Personen mit maximal 9 Sitzplätzen mit einer zulässigen Gesamtlast von 3,5 Tonnen.

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