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Die Landung; Windenschlepp - UP K2 - SM Betriebshandbuch

Gleitschirme
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die zur Steilspirale verlängert werden kann
(vgl. hierzu Kapitel „Steilspirale").

Die Landung

Der UP K2² ist einfach zu landen. Aus
einem geraden, pendelfreien Endanflug
gegen den Wind lässt man den
Gleitschirm mit Normalfahrt ausgleiten und
zieht dann in zirka einem Meter Höhe über
Grund die Bremsen entschlossen und
zügig durch. Bei starkem Gegenwind
bremst man entsprechend schwächer.
Landungen aus Steilkurven heraus und
schnelle Kurvenwechsel vor der Landung
sind wegen der damit verbundenen
Pendelbewegungen zu vermeiden.

Windenschlepp

Der UP K2² weist beim Windenschlepp
keine Besonderheiten auf. Die
nachfolgenden Punkte sollten unbedingt
beachtet werden, um einen sicheren und
unfallfreien Schleppbetrieb zu
gewährleisten:
Das öffnen der Trimmer ist beim
Windenschlepp besonders bei
niedriger Flächenbelastung sinnvoll
und empfohlen, da dadurch die
Schirmkappe während der
Schleppphase nicht so weit hinter
dem Piloten hängt.
Sofern man nicht auf seiner
„Hauswinde" schleppt, bei der man
sowohl Schleppwinde,
Schleppgelände, als auch die Art und
Weise des Schleppens kennt, ist es
absolut notwendig sich mit den
örtlichen Gegebenheiten vertraut zu
machen. Jeder „Gast" in einem
fremden Fluggelände wird von den
lokalen Piloten sicher gerne
eingewiesen.
Beim Start ist darauf zu achten,
dass der Schirm vollständig über
dem Piloten steht, bevor das
Startkommando gegeben wird.
Eventuelle Richtungskorrekturen
mit den Bremsen sollten erst
unternommen werden, wenn die
Kappe bereits über dem Piloten
steht, da der Schirm sonst durch
zu starkes Anbremsen wieder
zurückfallen kann, bzw. der
Schirm im noch nicht flugfähigen
Zustand weggeschleppt wird.
Keinesfalls darf das
Startkommando gegeben werden,
bevor der Schirm vollständig unter
Kontrolle ist. Starke
Richtungskorrekturen während der
Startphase und vor Erreichen der
Sicherheitshöhe sind zu
vermeiden.
Es ist darauf zu achten, im flachen
Winkel vom Start bis zur
Sicherheitshöhe wegzusteigen.
Der UP K2² darf nicht mit
Schleppleinenzug von mehr als
150 daN geschleppt werden.
Alle am Windenbetrieb beteiligten
Personen und Einrichtungen
müssen im Besitz der
entsprechend vorgeschriebenen
Befähigungsnachweise bzw.
Zulassungen sein, um einen
sicheren Schleppbetrieb
gewährleisten zu können. Dies gilt
für Pilot, Schleppeinrichtung,
Schleppklinke und Windenführer
sowie alle weiteren Einrichtungen,
für die ein spezieller
Betriebstüchtigkeitsnachweis
vorgeschrieben ist.
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Diese Anleitung auch für:

K2 - ml

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