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Bestimmungsgemäße Verwendung; Geräteträger; Saugkehrmaschine; Funktion Der Saugkehrmaschine - Kärcher MC 130 plus Betriebsanleitung

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(Adresse siehe Rückseite)
Bestimmungsgemäße Verwendung
In dieser Betriebsanleitung werden folgende Ausführungen der
Fahrzeuge beschrieben.
 Kehrsaugmaschine MC 130 / Geräteträger MC 130 advanced
Das Fahrzeug darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden,
wie in dieser Betriebsanleitung dargestellt und beschrieben.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhal-
tung der vorgeschriebenen Wartung.
Das Fahrzeug und die Anbaugeräte dürfen nur von Personen ge-
nutzt, gewartet und instand gesetzt werden, die damit vertraut
sind und über die damit verbundenen Gefahren unterrichtet sind.
Die allgemeinen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
des Gesetzgebers müssen berücksichtigt werden. Sonstige gül-
tige sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und straßenver-
kehrsrechtliche Regeln müssen eingehalten werden.
Das Bedienpersonal muss:
 Körperlich und geistig geeignet sein.
 Im Umgang mit dem Fahrzeug und dessen Anbaugeräten un-
terwiesen sein.
 Vor Arbeitsbeginn diese Betriebsanleitung sowie die Betriebs-
anleitungen von Anbaugeräten oder gezogenen Geräten ge-
lesen und verstanden haben.
 Die Befähigung zum Führen des Fahrzeuges gegenüber dem
Unternehmer nachgewiesen haben.
 Vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt
sein.
Geräteträger
Das Fahrzeug ist ein Geräteträger, an den je nach Wunsch ver-
schiedene Anbaugeräte (nicht im Lieferumfang) vorne und auch
hinten angebracht werden können.
Dieses Fahrzeug ist geeignet für den Arbeitseinsatz mit verschie-
denen Anbaugeräten, sowie zum Ziehen von Anhängern.
Die maximal zu ziehende Anhängelast ist auf dem Typenschild
angegeben und darf nicht überschritten werden.
Der Geräteträger ist zusätzlich für den Einsatz in der Land- und
Forstwirtschaft, der Pflege von Grünflächen und Anlagen, sowie
für den Winterdienst vorgesehen.
Für den Betrieb auf öffentlichen Straßen muss das Fahrzeug den
national gültigen Richtlinien entsprechen.
Es dürfen nur von KÄRCHER freigegebene Anbaugeräte ver-
wendet werden.
KÄRCHER übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Fehlfunkti-
onen von nicht freigegebenen Anbaugeräten.
Beachten Sie die Betriebsanleitungen der Anbaugeräte.

Saugkehrmaschine

Dieses Fahrzeug ist eine Saugkehrmaschine.
Die Saugkehrmaschine ist für verschmutze Flächen im Außenbe-
reich vorgesehen.
Für den Betrieb auf öffentlichen Straßen muss das Fahrzeug den
national gültigen Richtlinien entsprechen.
Das Fahrzeug ist nur für die in der Betriebsanleitung ausgewie-
senen Beläge geeignet.
4

Funktion der Saugkehrmaschine

Seitenbesen
1
Saugmund
2
Wasserkreislauf / Recyclingwasser (Option)
3
Saugrohr
4
Gebläse Schmutzbehälter
5
Abluft / Diffusor
6
 Der auftretende Staub wird durch ausgesprühtes Wasser ge-
bunden.
 Die nach innen rotierenden Seitenbesen befördern das Kehr-
gut vor den Saugmund.
 Das Sauggebläse erzeugt Unterdruck und saugt das Kehrgut
in den Kehrgutbehälter.
 Die gefilterte Abluft entweicht an der Rückseite des Kehrgut-
behälters.
 Durch den Recyclingwasserbetrieb (Wasserkreislauf) wird der
Staub noch effektiver gebunden.
Geeignete Beläge zum Kehren
 Asphalt
 Industrieboden
 Estrich
 Beton
 Pflastersteine

Vorhersehbarer Fehlgebrauch

Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung ist unzulässig.
Das Bedienpersonal haftet für Gefährdungen, die durch unzuläs-
sige Verwendung entstehen. Die Benutzung für andere Zwecke,
als in dieser Dokumentation beschrieben, ist untersagt.
Am Fahrzeug dürfen keine Veränderungen vorgenommen wer-
den.
 Kehren / Saugen Sie niemals explosive Flüssigkeiten, brenn-
bare Gase sowie unverdünnte Säuren und Lösungsmittel auf.
Dazu zählen Benzin, Farbverdünner oder Heizöl, die durch
Verwirbelung mit der Saugluft explosive Dämpfe oder Gemi-
sche bilden können, ferner Aceton, unverdünnte Säuren und
Lösungsmittel, da sie die am Gerät verwendeten Materialien
angreifen.
 Kehren / Saugen Sie niemals reaktive Metallstäube (z.B. Alu-
minium, Magnesium, Zink) auf, sie bilden in Verbindung mit
stark alkalischen oder sauren Reinigungsmitteln explosive
Gase.
 Kehren / Saugen Sie niemals brennende oder glimmende Ge-
genstände auf.
 Halten Sie sich nicht im Gefahrenbereich auf.
 Betreiben Sie das Fahrzeug nicht in explosionsgefährdeten
Räumen.
 Befördern Sie keine Personen auf dem Fahrzeug, der Ladeflä-
che oder auf Anbaugeräten.
 Benutzen Sie das Fahrzeug nicht als Frontlader.
 Benutzen Sie das Fahrzeug nicht in der Forstwirtschaft.
 Bringen Sie keine Insektizide, Pestizide oder Düngemittel mit
dem Fahrzeug aus.
Deutsch

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