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1. Betriebsbestimmungen
D

1.5 Betriebshinweise

D 6
- Anschluß der Steuerleitungen nur an Schalt- und Einstellelemente
(Relais, Schalter, Potentiometer), die für Kleinspannungen geeig-
net sind.
- Abgeschirmte/verdrillte Steuerleitungen verwenden. Schirm nur
einseitig am Frequenzumrichter auf PE legen.
- Abgeschirmte Motorleitungen verwenden. Schirm auf PE bzw.
großflächig am Motorgehäuse auflegen.
- Frequenzumrichter gut erden: Sternförmig erden; Erdschleifen
vermeiden; kürzeste Verbindung zur Haupterde
Die Anschlüsse der Steuerklemmleiste sowie
Gebereingänge weisen sichere Trennung ge-
mäß VDE 0100 auf. Der Errichter von Anlagen
oder Maschinen hat sicher zu stellen, daß bei
einem vorhandenen oder neu verdrahteten Strom-
kreis mit sicherer Trennung die VDE - Forderun-
gen erfüllt bleiben.
Um Schäden am Frequenzumrichter, sowie dar-
aus resultierende Sach- oder Personenschäden
zu vermeiden, beachten Sie folgende Hinweise:
- Leistungstrennschalter zwischen der Spannungsversorgung und
dem Frequenzumrichter installieren, damit eine unabhängige
Abschaltung des KEB COMBIVERT möglich ist.
- Häufiges Schalten zwischen Netz und Frequenzumrichter ist
nicht zulässig!
- Das Schalten zwischen Motor und Frequenzumrichter während
des Betriebes ist verboten!
- Den KEB COMBIVERT unter geeigneten Bedingungen betrei-
ben (siehe Umweltbedingungen im Teil 2).
- Bei veränderter Programmierung des Frequenzumrichters (Ab-
weichung von der Werkseinstellung), diese vor der Inbetriebnah-
me nochmals überprüfen. !Fehleinstellungen können zu unge-
wolltem Verhalten des Antriebes führen!
- Sollte trotz Einhaltung der Anschluß- und Betriebshinweise eine
Funktionsstörung oder ein Defekt beim KEB COMBIVERT auftre-
ten, können undefinierte Betriebszustände entstehen. Das An-
sprechen von softwaremäßigen Schutzfunktionen wie z.B.
Endschalterfunktion, das richtige Schalten einer Bremse oder die
korrekte Reaktionen auf Sollwertvorgaben ist somit nicht gewähr-
leistet.
- Die alleinige Absicherung einer Anlage durch Softwareschutz-
funktionen ist nicht ausreichend, unbedingt externe, vom KEB
COMBIVERT unabhängige Schutzmaßnahmen installieren.

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