2.5
Inspektion der Hubketten
Unzulässiger Verschleiß und äußere Beschädigungen:
HINWEIS
Entsprechend den offiziellen Vorschriften gilt eine Hubkette als verschlissen, wenn
sich die Hubkette im Bereich, welcher über das Umlenkrad geführt wird, um 2,9 %
gelängt hat.
WARNUNG!
Unfallgefahr durch beschädigte Hubketten
Bei äußeren Beschädigungen der Hubkette umgehend ein Kettenaustausch
durchführen. Solche Beschädigungen führen zu Dauerbrüchen und somit zum
Reißen der Hubkette.
Festgestellte Mängel unverzüglich dem Vorgesetzten mitteilen.
Defektes Flurförderzeug kennzeichnen und stilllegen.
Hubkettentausch nur durch den speziell für diese Aufgabe geschulten
Kundendienst des Herstellers durchführen lassen.
Flurförderzeug erst nach Lokalisierung und Behebung des Defektes wieder in
Betrieb nehmen.
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