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Motorisierter Betrieb; Doppelsitzerflüge; Kunstflug - Swing Arcus 7 Betriebsanweisung

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Motorisierter Betrieb

Der motorisierte Betrieb von Gleitsegeln
bedarf in Deutschland einer zusätzlichen
Prüfung. Wenn Sie den Arcus 7 motorisiert
betreiben möchten, dann setzen Sie sich
bitte mit Swing, dem Hersteller des
Motorantriebes oder einer LBA anerkannten
Prüfstelle in Verbindung. Die Adressen
finden Sie im Anhang.
Doppelsitzerflüge
Der Arcus 7 ist nicht für den doppelsitzigen
Betrieb zugelassen.

Kunstflug

In Deutschland ist Kunstflug mit dem
Gleitschirm, der im deutschen Recht unter
dem Begriff Luftsportgerät subsummiert
wird, verboten. Unter Kunstflug versteht
man Flugzustände mit einer Neigung von
mehr als 135 Grad um die Quer- oder
Längsachse.
Der Arcus 7 wurde nicht für den Kunstflug
entwickelt und getestet.
WARNUNG
Alle Formen von akrobatischen
Flugfiguren sind mit dem Arcus 7
gesetzeswidrig und illegal. Der Pilot
begibt sich dabei in Lebensgefahr.
Beim Ausführen besteht die Gefahr von
unkalkulierbaren Fluglagen, die zu
Materialschäden und Strukturversagen
führen können.
30
Kapitel 6
Einsatzbereiche

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