März 2007
Rückgabe-
bestimmungen
iv
Sollte ein Messgerät von GE Sensing innerhalb der Garantielaufzeit
Mängel aufweisen, muss folgendes Verfahren eingehalten werden:
1. GE Sensing benachrichtigen; das Problem in allen Einzelheiten
beschreiben, die Modell- und Seriennummer des Messgeräts
angeben. Sollte die Art des Problems einen Wartungsbedarf im
Werk andeuten, stellt GE Sensing eine
RÜCKSENDEGENEHMIGUNGSNUMMER (RA) und
Versandanweisungen zum Rücksenden des Messgeräts an ein
Servicecenter aus.
2. Sollte GE Sensing das Einsenden des Messgeräts an ein
Servicecenter anweisen, muss das Messgerät unter Bezahlung der
Portokosten an die in den Versandanweisungen angegebene
Reparaturstelle gesendet werden.
3. Nach Erhalt des Messgeräts wird dieses von GE Sensing geprüft,
um die Ursache des Mangels zu bestimmen.
Danach wird eine der folgenden Abhilfemaßnahmen getroffen:
•
Falls die Schäden/Mängel von der Garantie gedeckt sind, wird das
Messgerät kostenlos repariert und an den Eigentümer zurück
gesendet.
•
Falls GE Sensing feststellt, dass die Schäden/Mängel nicht von der
Garantie gedeckt sind oder die Garantie bereits abgelaufen ist,
wird ein Kostenvoranschlag für die Reparatur (Verrechnung von
Standardgebühren) vorgelegt. Sobald eine Genehmigung der
Reparaturarbeiten vom Eigentümer erhalten wird, wird das
Messgerät repariert und zurück gesendet.