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F Instandhaltung Des Flurförderzeuges; Betriebssicherheit Und Umweltschutz - Jungheinrich EKS 210a Betriebsanleitung

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F Instandhaltung des Flurförderzeuges
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Betriebssicherheit und Umweltschutz

Die in diesem Kapitel aufgeführten Prüfungen und Wartungstätigkeiten müssen nach
den Wartungsintervallen der Wartungschecklisten durchgeführt werden.
WARNUNG!
Unfallgefahr und Gefahr von Bauteilbeschädigungen
Jegliche
Sicherheitseinrichtungen - ist verboten.
Ausnahme: Betreiber dürfen nur dann Veränderungen an motorkraftbetriebenen
Flurförderzeugen vornehmen oder vornehmen lassen, wenn der Hersteller sich aus
dem Geschäft zurückgezogen hat und es keinen Geschäftsnachfolger gibt; die
Betreiber müssen jedoch:
– dafür sorgen, dass die auszuführenden Veränderungen von einem Fachingenieur
für Flurförderzeuge und deren Sicherheit geplant, geprüft und ausgeführt werden
– dauerhafte Aufzeichnungen der Planung, Prüfung und Ausführung der
Veränderung haben
– die entsprechenden Veränderungen an den Schildern zur Angabe der
Tragfähigkeit, an den Hinweisschildern und Aufklebern sowie an den Betriebs- und
Werkstatthandbüchern vornehmen und genehmigen lassen
– eine dauerhafte und gut sichtbare Kennzeichnung am Flurförderzeug anbringen,
aus der sich die Art der vorgenommenen Veränderungen, das Datum der
Veränderungen und Name und Adresse der mit dieser Aufgabe betrauten
Organisation entnehmen lassen.
Veränderung
am
Flurförderzeug
-
insbesondere
der
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