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Jungheinrich EKS 210a Betriebsanleitung Seite 121

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VORSICHT!
Unfallgefahr durch Hindernisse im Fahrweg
Trotz der vielfältigen Schutzeinrichtungen kann eine Kollision bei Fahrten im
automatischen Betrieb mit Hindernissen nicht ausgeschlossen werden. Das
Personenschutzsystem (PSS) kann Hindernisse, die über- oder unterhalb des
Sensorfelds des Personenschutzsystems liegen nicht erfassen.
Wenn zusätzlich die Hinderniserkennung bei Fahrten in Antriebsrichtung im
automatischen Betrieb (o) verbaut ist, decken beide Sensorfelder zusammen einen
größeren Bereich ab. Bei einer Verletzung des Sensorfelds kann der Bremsweg
dennoch zu lang sein, um eine Kollision auszuschließen.
Fahrwege müssen immer freigehalten werden.
Lasten und Hindernisse dürfen nicht auf den Fahrwegen für Flurförderzeuge im
automatischen Betrieb abgestellt werden.
Fahrwege für Flurförderzeuge im automatischen Betrieb müssen gekennzeichnet
werden.
HINWEIS
Flurförderzeuge
Flurförderzeuge im automatischen Betrieb abgestellt werden. Objekte und
Flurförderzeuge müssen in einem Sicherheitsabstand von 500 mm vom Fahrweg
entfernt abgestellt werden.
Empfehlungen für den reibungslosen Betrieb:
– Markierung der Fahrwege von Flurförderzeugen im automatischen Betrieb
– Kennzeichnung der Gefahrenbereiche:
– Rot: Sperrbereich / Sperrfläche
Bereiche / Flächen mit besonderer Gefährdung (z. B. an zu schmalen
Fußgängerwegen und den Übergabestationen)
– Gelb:
Fahrwege / Arbeitsbereiche der Flurförderzeuge im automatischen Betrieb
WARNUNG!
Gefahr durch das Betreten oder Befahren von Sperrbereichen / Sperrflächen
In Sperrbereichen / Sperrflächen besteht die Gefahr mit den Flurförderzeugen im
automatischen Betrieb zu kollidieren. In Sperrbereichen / Sperrflächen können
Sensoren deaktiviert sein. Aufgrund des fehlenden Sicherheitsabstands zu
Fluchtwegen, Wänden, Regalen oder anderen feststehenden Objekten können
Personen verletzt oder andere Flurförderzeuge beschädigt werden.
Sperrbereiche / Sperrflächen dürfen nicht betreten oder befahren werden.
Ausnahme: Flurförderzeuge befinden sich nicht im automatischen Betrieb oder
sind weit entfernt.
– Kennzeichnung der Bereiche, in denen Reflektorhalterungen in den Fahrweg und
/ oder Fußgängerweg ragen
– Kennzeichnung der Bereiche, in denen die Fahrwege von Personen und / oder
Flurförderzeugen im manuellen Betrieb überquert werden dürfen
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im
manuellen
Betrieb
dürfen
nicht
auf
Fahrwegen
der

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