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Jungheinrich EKS 210a Betriebsanleitung Seite 117

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Besonderheiten der Fahrwege für Flurförderzeuge im automatischen Betrieb
Fahrwege für Flurförderzeuge im automatischen Betrieb müssen folgende
Voraussetzungen erfüllen:
– 500 mm Sicherheitsabstand zwischen Fahrweg und Wänden, Regalen oder
anderen feststehenden Objekten (Bei Abweichungen muss der Bereich durch die
seitliche Hinderniserkennung überwacht werden und ggf. ein akustisches Signal
vom Flurförderzeug erzeugt werden.)
– 500 mm Mindestbreite von Fluchtwegen (Abweichungen müssen in der
Anlagendokumentation vermerkt werden)
– 400 mm Abstand zwischen sich entgegen kommenden Flurförderzeugen im
automatischen Betrieb
– 800 mm Abstand zu Fußgängerwegen
WARNUNG!
Unfallgefahr durch Hindernisse oberhalb der Last
Die Sensoren und Laserscanner können den Bereich oberhalb der Last nicht
einsehen, wodurch eine Unfallgefahr durch Hindernisse oberhalb der Last besteht.
Bereich oberhalb der Last an den vorgesehenen Übergabestationen und
Abstellflächen für Paletten freihalten.
Bereich oberhalb der Last an den Fahrwegen freihalten.
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