Befahren von Ladebrücken, Ladeplatten und Ladeplattformen
WARNUNG!
Das Befahren von Ladebrücken, Ladeplatten und Ladeplattformen ist verboten.
Befahren von Aufzügen
Aufzüge dürfen nur befahren werden, wenn die Aufzüge über eine ausreichende
Tragfähigkeit verfügen, nach ihrer Bauart für das Befahren geeignet und vom
Betreiber für das Befahren freigegeben sind. Dies ist vor dem Befahren von Aufzügen
zu prüfen. Das Flurförderzeug muss mit der Last voran in den Aufzug gefahren
werden und eine Position einnehmen, die ein Berühren der Schachtwände
ausschließt.
Personen, die im Aufzug mitfahren, dürfen den Aufzug erst betreten, wenn das
Flurförderzeug sicher steht, und müssen den Aufzug vor dem Flurförderzeug
verlassen.
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