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Unfallgefahr Durch Entfernen Sicherheitseinrichtungen; Warnsysteme (Signalleuchte, Fahrtrichtungsanzeige (Blinker), Hupe) Am Flurförderzeug - Jungheinrich EKS 210a Betriebsanleitung

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WARNUNG!
Unfallgefahr
durch
Sicherheitseinrichtungen
Das Entfernen oder Außerkraftsetzen von Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Schalter
NOTAUS,
Totmanntaster,
Laserscanner, Sensoren, Schutzscheiben, Abdeckungen, usw. kann zu Unfällen und
Verletzungen führen.
Festgestellte Mängel unverzüglich dem Vorgesetzten mitteilen.
Defektes Flurförderzeug kennzeichnen und stilllegen.
Flurförderzeug erst nach Lokalisierung und Behebung des Defektes wieder in
Betrieb nehmen.
Warnsysteme (Signalleuchte, Fahrtrichtungsanzeige (Blinker), Hupe) am
Flurförderzeug
Gut sichtbare Warneinrichtungen, z. B. ein Blinklicht, müssen aktiviert sein, sobald
die Flurförderzeuge betriebsbereit sind oder wenn diese sich bewegen.
Ausgenommen sind Flurförderzeuge, deren Fahrgeschwindigkeit 0,3 m/s (1,08 km/
h) nicht überschreitet.
Sobald sich das Flurförderzeug Stellen nähert, an denen es in mehr als eine Richtung
weiterfahren kann, muss es gut sichtbar die beabsichtigte Fahrtrichtung anzeigen.
Gleiches gilt bei Kurvenfahrten.
Ein eindeutiges akustisches Warnsignal muss ertönen, wenn sich das Flurförderzeug
in einer Richtung bewegt, die nicht durch das Personenschutzsystem abgesichert ist.
Entfernen
oder
Hupe,
Warnleuchten,
Außerkraftsetzen
Personenschutzsystem,
von
81

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