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Kommissionieren Und Stapeln; Gabelzinken Einstellen (T) - Jungheinrich EKS 210a Betriebsanleitung

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Kommissionieren und Stapeln

5.1

Gabelzinken einstellen (t)

WARNUNG!
Unfallgefahr durch nicht vorschriftsgemäß gesicherte und aufgesetzte Lasten
Bevor eine Last aufgenommen wird, hat sich der Bediener davon zu überzeugen,
dass sie ordnungsgemäß palettiert und die zugelassene Tragfähigkeit des
Flurförderzeugs nicht überschritten ist.
Personen aus dem Gefahrenbereich des Flurförderzeugs weisen. Die Arbeit mit
dem Flurförderzeug sofort einstellen, wenn die Personen den Gefahrenbereich
nicht verlassen.
Nur vorschriftsgemäß gesicherte und aufgesetzte Lasten transportieren. Besteht
die Gefahr, dass Teile der Last kippen oder herabfallen können, sind geeignete
Schutzmaßnahmen zu verwenden.
Schadhafte Lasten dürfen nicht transportiert werden.
Niemals die im Tragfähigkeitsschild angegebenen Höchstlasten überschreiten.
Niemals unter angehobene Lastaufnahmemittel treten und sich darunter aufhalten.
Das Lastaufnahmemittel darf nicht von Personen betreten werden.
Es dürfen keine Personen angehoben werden.
Lastaufnahmemittel so weit wie möglich unter die Last fahren.
WARNUNG!
Unfallgefahr durch falsch eingestellte Gabelzinken
Um die Last sicher aufzunehmen, müssen die Gabelzinken so weit wie möglich
auseinander und mittig zum Gabelträger eingestellt sein. Der Lastschwerpunkt muss
mittig zwischen den Gabelzinken liegen.
WARNUNG!
Unfallgefahr durch nicht gesicherte Gabelzinken
Die Gabelzinken müssen mit den Ausschubsicherungen (136) gegen Herabfallen
gesichert werden. Das Flurförderzeug darf ohne Ausschubsicherung (136) nicht
betrieben werden!
Ausschubsicherungen (136) auf Vorhandensein kontrollieren.
Ausschubsicherungen (136) auf festen Sitz prüfen.
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