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Jungheinrich EKS 210a Betriebsanleitung Seite 129

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Schleppen von Anhängern und Abschleppen von anderen Fahrzeugen
VORSICHT!
Das Flurförderzeug darf nicht zum Schleppen eines Anhängers und zum
Abschleppen anderer Fahrzeuge verwendet werden!
Arbeitsbühnen
WARNUNG!
Gefahr durch Verwendung von Arbeitsbühnen
Das Flurförderzeug ist für den Einsatz von Arbeitsbühnen nicht ausgelegt.
Arbeitsbühnen können während des Betriebes mit dem Flurförderzeug von dem
Lastaufnahmemittel rutschen und abstürzen.
Die Verwendung von Arbeitsbühnen ist verboten.
Beschaffenheit der zu transportierenden Last
Der Bediener muss sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Lasten überzeugen. Es
dürfen nur sicher und sorgfältig aufgesetzte Lasten bewegt werden. Besteht die
Gefahr, dass Teile der Last kippen oder herabfallen können, sind geeignete
Schutzmaßnahmen zu treffen. Flüssige Lasten müssen gegen Herausschwappen
gesichert sein.
WARNUNG!
Unfallgefahr beim Transport von flüssigen Lasten
Die folgenden Gefahren können beim Transport von flüssigen Lasten entstehen:
Herausschwappen der Flüssigkeiten.
Veränderung des Lastschwerpunktes durch ruckartige Hub- und Fahrbewegungen
und dem ggf. damit verbundenen Absturz der Last.
Beeinträchtigen der Standsicherheit des Flurförderzeugs durch verrutschte oder
instabile Lasten.
Anweisungen im Abschnitt „Last im manuellen Betrieb transportieren" beachten,
siehe Seite 178.
WARNUNG!
Unfall- und Kippgefahr beim Transport von hängenden und pendelnden Lasten
Der Transport von hängenden und pendelnden Lasten kann die Standsicherheit des
Flurförderzeugs verringern. Des Weiteren besteht für Personen sowie Bauteilen im
Umkreis des Flurförderzeugs die Gefahr, dass diese durch pendelnde Lasten verletzt
bzw. beschädigt werden.
Der Transport von hängenden Lasten ist verboten.
Der Transport von pendelnden Lasten ist verboten.
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