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Die Emissionsmessung - kunzel HV-S Bedienungsanleitung

Holzvergaser–heizkessel
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12 Die Emissionsmessung

Damit nicht unnötig viele Schadstoffe in die Luft gelangen, muss jede Heizungsanlage den Anforde-
rungen der Bundes–Immissions–Schutz–Verordnung (BImSchV) genügen. Dieses gilt auch für Holz-
feuerungen. Jede Holzfeuerung mit einer Leistung von mehr als 4 kW muss einer Einstufungsmessung
unterzogen werden, um nachzuweisen, dass die geforderten Emissionswerte eingehalten werden. Diese
betragen für Holzfeuerungen 1000 mg CO (Kohlenmonoxid) und 100 mg Staub je m
auf 13% Restsauerstoff. Um diese Werte zu erreichen, muss der Kessel richtig betrieben werden. Hierzu
gehört neben der Reinigung und dem richtigen Anfeuern auch die Wahl des geeigneten Brennholzes.
KÜNZEL–Holzvergaser–Heizkessel haben bei einer Typenprüfung grundsätzlich nachgewiesen, dass sie
bei korrektem Heizbetrieb die geforderten Grenzwerte einhalten
Wichtig !!! Der KÜNZEL–Holzvergaser–Heizkessel ist ein Volllastkessel und muss daher mit einem
ausreichend großen Pufferspeicher betrieben werden. Im Teillastbetrieb, das heißt bei abgeschaltetem
Gebläse, können die geforderten Emissionswerte nicht erreicht werden. Der Pufferspeicher muss daher
mindestens 55 l (besser 75-100 l) Inhalt je kW Kesselleistung haben.
Für die Schornsteinfegermessung beachten Sie bitte Folgendes:
1. Der Holzvergaser- Heizkessel sollte seit mindestens einer Woche in Betrieb gewesen sein, damit
die durch den Herstellungsprozess gebundenen Gase in Bauteilen und Türdichtungen entweichen
konnten.
2. Der Kessel muss vor der Messung gründlich gereinigt werden. Lesen Sie dazu bitte die Betriebs-
anleitung.
Es ist besonders darauf zu achten, dass die Frischluftwege frei sind. Entnehmen Sie die Flugasche
nicht nur unter und hinter der Brennkammerschale sondern auch aus dem Rauchsammler und dem
Rauchrohr. Die Gebläseabschlußklappe muss leicht beweglich sein.
3. Verwenden Sie nur naturbelassenes und trockenes Holz (max. 20% Feuchte. BImSchV). Feuch-
teres Holz führt zu einer Verminderung der Flammentemperatur und damit zu erheblich höheren
Emissionswerten. Die ideale Scheitgröße beträgt [Füllraumtiefe - 5 cm], mit einer Kantenlänge
von 10 bis 15 cm. Kurze und ungleichmäßige Scheite brennen auch ungleichmäßig ab und bilden
Hohlräume im Glutbett. Die Leistung fällt ab und die Emissionswerte werden schlechter.
4. Der Kessel muss zur Messung betriebswarm sein. Das bedeutet, dass die Kesseltemperatur minde-
stens 75
C und die Abgastemperatur mindestens 150
5. Heizen Sie den Kessel etwa eine Stunde vor der Messung an. Dabei sollte der Füllraum nur halb
gefüllt werden. Legen Sie die Scheite längs dicht aneinander (knubbelige Stücke für die Messung
vermeiden). Die Flamme soll kräftig und klar brennen und die Brennkammerschale berühren. Las-
sen Sie nun den Kessel bis zum Beginn der Messung brennen.
6. Es muss während der Anheizphase und der Messung für ausreichende Wärmeabnahme gesorgt
werden. Der Puffer muss vor Beginn der Messung leer sein. Drehen Sie, wenn nötig, die Heizkör-
perventile voll auf und schalten Sie den Warmwasserboiler ein. Stellen Sie den Kesselthermostaten
C ein.
auf 90
o
7. Das Gebläse am Kessel darf während der Messung nicht abschalten.
C erreicht haben müssen.
38
3
Abgas, bezogen

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