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Schäffer Lader 4260 Betriebs- Und Wartungsanleitung Seite 51

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2.4.18 Überwachung und Überprüfung
Die vorgeschriebenen Fristen laut dieser Anleitung für Funktionsüberprüfungen und Wartungen sind strikt einzuhalten. Eine
Nichtbeachtung dieser Fristen kann zu Unfällen, sowie zur Ablehnung der Garantie bei Schäden führen.
Vor Arbeitsbeginn sind alle im Wartungsplan genannten Überprüfungen vorzunehmen.
Der Maschinenführer hat festgestellte Mängel sofort dem Aufsichtführenden, bei Wechsel des Maschinenführers auch dem
Ablöser, mitzuteilen. Bei Mängeln, welche die Unfall- oder Betriebssicherheit gefährden, ist der Betrieb des Laders bis zu
deren Beseitigung einzustellen.
2.4.19 Bergen, Abschleppen, Transport
Das Bergen des Laders darf nur mit ausreichend bemessenen Abschleppeinrichtungen erfolgen. Die in dieser Anleitung
beschriebenen Anschlagpunkte sind zu nutzen. Beim Abschleppen ist langsam anzufahren. Im Bereich der Abschleppein-
richtung dürfen sich keine Personen aufhalten.
Beim Verladen und Transportieren sind der Lader und seine Arbeitsgeräte gegen unbeabsichtigte Bewegungen zu sichern.
Das Fahrwerk ist so weit von Schmutz oder Schnee zu befreien, dass Rampen ohne Rutschgefahr befahren werden können.
Ein Abschleppen über Längere Strecken, darf nur bei Verwendung einer Abschleppstange erfolgen. Um Schäden an dem
hydraulischem Fahrantrieb zu verhindern, muss die Gelenkwelle demontiert werden. Die Schleppgeschwindigkeit von
4 km/h darf nicht überschritten werden.
Achtung!
Die Schleppgeschwindigkeit von 4 km/h darf nicht überschritten werden. Ein
längeres Abschleppen (über 1 km) ist zu unterlassen, da hierdurch das Axial-
kolbengetriebe zerstört werden kann!
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4350/0023/2012

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