4350/0023/2012
2.4.5 Gefahrenbereich
Im Gefahrenbereich des Laders dürfen sich keine Personen aufhalten.
Gefahrenbereich ist die Umgebung des Laders, in der Personen durch Bewegungen des Laders, seiner Arbeitseinrichtun-
gen und seiner Anbaugeräte oder durch ausschwingendes Ladegut, durch herabfallendes Ladegut oder durch herabfallende
Arbeitseinrichtungen erreicht werden können.
Der Maschinenführer darf mit dem Lader nur dann arbeiten, wenn sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten.
Der Maschinenführer hat die Arbeit mit dem Lader einzustellen, wenn Personen trotz Warnung den Gefahrenbereich betre-
ten oder nicht verlassen.
Der Knickbereich des Laders darf nicht bei laufendem Motor betreten werden.
Zu festen Bauteilen, z.B. Bauwerken, Abtragwänden, Gerüsten, anderen Maschinen, ist zur Vermeidung von Quetschgefah-
ren ein ausreichender Sicherheitsabstand (0,5 m) einzuhalten.
Ist die Einhaltung des Sicherheitsabstandes nicht möglich, so ist der Bereich zwischen festen Bauteilen und dem Arbeitsbe-
reich des Laders abzusperren.
2.4.6 Befördern von Personen
Der Maschinenführer darf keine Personen auf dem Lader mitfahren lassen. Fremde Personen dürfen erst nach Zustimmung
des Maschinenführers und nur bei Stillstand die Maschine besteigen, verlassen oder den Arbeitsbereich betreten.
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