Garantie
A C H T U N G :
Grundsätzlich müssen alle Garantiearbeiten V O R
genehmigt werden.
1.
Ersatzteile, die zur Reparatur von Garantieschäden erforderlich sind, werden auf gleichem Wege wie andere Ersatzteile
bestellt und berechnet. Nach anerkannter Garantie erfolgt dann eine entsprechende Gutschrift.
2.
Wird kein Verkaufsdatum angegeben und liegt uns keine ausgefüllte Garantiekarte vor, sehen wir unser Lieferdatum als
Verkaufsdatum an.
Die gereinigten Garantieteile im Originalzustand müssen zusammen mit dem Garantie-Antrag innerhalb von 30 Tagen
3.
an den Lieferanten zurückgeschickt werden. Mit dem Zerlegen der Garantieteile erlischt die Garantie.
4.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die hierzu von
uns nicht ermächtigt sind, oder wenn unsere Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden,
die keine Originalteile sind und dadurch ein Defekt verursacht wird.
5.
Des Weiteren sind die „Garantiebestimmungen für Schäffer-Radlader" auf der Garantiekarte bindend.
6.
Bei abgelehnten Garantie-Anträgen entsorgen wir die eingesandten Ersatzteile kostenlos.
7.
Wünschen Sie die Rücksendung des Garantie-Ersatzteiles bitten wir um schriftliche Benachrichtigung. Die Kosten der
Begutachtung sowie des Rücktransports gehen dann zu Lasten des Kunden.
8.
Auf Ersatzteile beträgt die Gewährleistung 6 Monate ab Verkaufsdatum.
9.
Rücksendungen der Garantie-Ersatzteile müssen bei uns schriftlich durch Ihren Vertragshändler angemeldet werden.
Für Rücksendungen per Nachtverteiler oder Express sowie ohne Schriftliche Anmeldung werden von uns KEINE Kos-
ten übernommen.
Sendungen per Nachnahme werden von uns grundsätzlich nicht angenommen.
der Ausführung beim Werk gemeldet und die Übernahme der Kosten
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4350/0023/2012