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Schäffer Lader 4260 Betriebs- Und Wartungsanleitung Seite 39

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2.4.3 Bedienung
Der Lader darf nur von Personen selbständig geführt oder gewartet werden, die:
körperlich und geistig geeignet sind,
im Führen oder Warten des Laders unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu dem Unternehmer nachgewiesen
haben,
und von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Das gesetzliche vorgeschriebene Mindestalter ist einzuhalten.
Personen zum Führen oder Warten des Laders müssen vom Unternehmer bestimmt werden.
Bedienungseinrichtungen (Stellteile) dürfen nur vom Fahrer- oder Bedienungsplatz aus betätigt werden.
Zum Besteigen oder Betreten sind die dafür vorgesehenen Auftritte und Flächen zu benutzen. Sie sind in trittsicherem Zu-
stand zu erhalten.
Ist die Verriegelung der Schnellwechseleinrichtung vom Fahrerplatz nicht eindeutig zu sehen (Konstruktion, Verschmutzun-
gen) sind folgende Sicherheitsmaßnahmen zusätzlich notwendig:
Der Fahrer oder eine andere berechtigte Person haben den festen Sitz der Arbeitseinrichtung am Anschluss der
Schnellwechseleinrichtung direkt zu kontrollieren.
Ist das nicht möglich, muss die Arbeitseinrichtung etwas angehoben und die Schaufel an- und ausgekippt werden.
Warnung!
Während dieses Probelaufes darf sich niemand im Gefahrenbereich aufhalten!
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4350/0023/2012

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