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vor Beginn der Arbeiten an der Hydraulikanlage muss der Stau, - oder Steuerdruck abgebaut werden
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es dürfen nur Original-Schäffer Schläuche verwendet werden
Hydraulikschläuche sind auszuwechseln, sobald folgende Schäden erkennbar sind:
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Beschädigungen an der Außenschicht bis zur Einlage
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Versprödung der Außenschicht
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Verformungen die der ursprünglichen Form des Schlauches nicht mehr entsprechen
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Undichtigkeiten
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Lagerschäden (maximale Lagerdauer 2 Jahre)
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Überschreitung der Verwendungsdauer (Schläuche sind grundsätzlich nach 6 Jahren auszuwechseln)
Elektrokabel sind auszuwechseln oder instand zu setzen, sobald folgende Schäden erkennbar sind:
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Beschädigungen an der Kabelummantelung
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Versprödung der Kabelummantelung
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Scheuerstellen
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Quetschstellen
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4350/0023/2012