Im Straßenverkehr mitzuführen:
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Ein Unterlegkeil bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t,
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Ein Warndreieck und eine Warnleuchte in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t.
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ABE oder Fahrzeugschein und Führerschein mitführen, das Gutachten allein genügt nicht!
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Ein Verbandkasten ist für land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb nicht vorgeschrieben. In allen anderen Fällen
ist er mitzuführen.
Achtung!
Ausrüstung für den Straßenverkehr
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3 Geschwindigkeitsschilder an beiden Längsseiten und an der Rückseite des Fahrzeugs
Maschinen mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit > 20 km/h:
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Nummernschild ist vorgeschrieben
Achtung!
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Türen gegen Zuschlagen sichern!
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Sicherheitsgurt anlegen!
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Hat der Lader ein Fahrerschutzdach mit Frontscheibe, sind Außenspiegel
nachzurüsten.
Der Fahrer hat sich vor Fahrbeginn über die entsprechenden nationalen Vor-
schriften oder Regelungen (z.B. im Straßenverkehr) zu informieren und diese
einzuhalten!
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4350/0023/2012