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Bedienungshebel, Pedale und der Fahrerstand sind frei von Schmutz und Fett zu halten.
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Die Bedienungseinrichtungen dürfen nur vom Fahrersitz aus betätigt werden.
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Keine anderen Personen mitnehmen, der Lader ist nur für eine Person zugelassen.
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Der Aufenthalt im Gefahrenbereich des Laders ist verboten!
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Der Aufenthalt im ungesicherten Knickbereich des Laders ist verboten!
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Die Arbeitsgeräte dürfen nicht über Personen, Arbeitsplätze, und Geräte geschwenkt werden. Bei Gefahr für Personen
muss der Maschinenführer Warnzeichen geben.
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Zu festen Bauteilen, z.B. Bauwerken, Abtragwänden, Gerüsten, anderen Maschinen, ist zur Vermeidung von Quetsch-
gefahren ein ausreichender Sicherheitsabstand (0,5 m) einzuhalten.
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Mit Arbeitsgeräten (Schaufeln usw.) dürfen keine Personen befördert werden.
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Die Standsicherheit des Laders muss immer gewährleistet sein. Fahrwege müssen so beschaffen sein, dass ein rei-
bungsloser und sicherer Betrieb gewährleistet ist.
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In unebenem oder geneigtem Gelände ist das Arbeitsgerät möglichst nahe über dem Boden zu führen. Bei Gefälle ist
der Lader nicht einzusetzen. Die Geschwindigkeit ist den örtlichen Verhältnissen und der Belastung entsprechend an-
zupassen.
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Die zulässige Belastung des Laders darf nicht überschritten werden. Sie vermindert sich auf unwegsamem Gelände und
bei starkem Lenkeinschlag.
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Versuchen Sie nicht, die Leistung der Maschine durch unzulässige Umbauten zu steigern. Alle Umbauten müssen vom
Hersteller genehmigt werden.
Sicherheit ist das oberste Gebot!
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4350/0023/2012