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Das Abschleppen des Laders ist möglichst zu vermeiden. Sollte es dennoch notwendig sein, ist mit Schrittgeschwindig-
keit zu fahren.
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Bei ausgefallener Lenkhydraulik steigen die Lenkkräfte sehr stark an. Es sind die Hinweise in den weiteren
Abschnitten zu beachten.
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Der Lader darf nicht als Zugfahrzeug genutzt werden. Die am Fahrzeugheck montierte Abschleppkupplung (Wahlaus-
rüstung) darf nur zum Abschleppen des Laders benutzt werden.
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Im Weiteren sind auch die Hinweise in den Abschnitten „Sicherheitshinweise für den Betrieb des Radladers" und „Arbei-
ten mit dem Lader" zu beachten.
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4350/0023/2012