Achtung!
Ein Betätigen der Arbeitshydraulik im Straßenverkehr ist strengstens untersagt. Die Schwinge ist in die unterste Stellung
abzusenken. Das Arbeitswerkzeug ist zu entleeren und in Endstellung einzukippen, die entsprechende Abdeckung (Kanten-
schutz usw.) ist anzubringen. Der Bedienhebel ist nach unten zu drücken und damit die Arbeitshydraulik zu verriegeln.
Achtung!
Achtung!
Eine angebaute Abschleppkupplung niemals als Anhängerkupplung zum Zie-
hen von Anhängern oder dergleichen verwenden!
Anhänger nur an Anhängekupplung anhängen!
Das Fahren mit Anhänger ist nur erlaubt, wenn der Lader als Zug-
maschine zugelassen ist!
•
Nach StVZO darf der Abstand von Mitte Lenkrad bis zur vordersten Kante
des mitgeführten Werkzeuges im Straßenverkehr höchstens 3,5 m betra-
gen. Messen Sie dieses notfalls nach!
•
Der Fahrer hat sich vor Fahrbeginn über die entsprechenden nationalen
Vorschriften oder Regelungen (z.B. im Straßenverkehr) zu informieren und
diese einzuhalten!
Der Bedienhebel ist nach unten zu drücken und damit die Arbeitshydraulik zu
verriegeln.
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4350/0023/2012