Warnung!
2.2 Sicherheitshinweise für die Nutzung als Radlader
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Die allgemeinen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften des Gesetzgebers beim Umgang mit dem Radlader sind
zu beachten.
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Bei der Bedienung, Wartung und Instandhaltung ist diese Anleitung einzuhalten.
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Der Lader darf nur von Personen geführt und instand gesetzt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, geistig
und körperlich geeignet sind, sowie in der Bedienung und Wartung der Maschine unterwiesen wurden.
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Zum Besteigen des Laders sind nur die vorgesehenen Trittflächen zu nutzten, diese sind stets in trittsicherem Zustand
zu halten.
Das Laden, Transportieren und Stapeln von Kisten und Großballen (Rund- oder
Quaderballen) ist nur mit einem Lader zulässig, der mit einem Fahrerschutz-
dach bzw. einem Verdeck ausgerüstet ist.
Jegliche Arbeiten mit Großballen (Rund- oder Quaderballen) sind
mit einem Lader ohne Fahrerschutzdach oder Kabine verboten!
Es sind nur zugelassene Stapelgeräte einzusetzen. Dung- und
Silagezangen sind für Arbeiten mit Großballen unzulässig!
Das Fahrerschutzdach ist nachrüstbar!
In der Nähe von leichtbrennbaren Gütern (z.B. Stroh, Heu usw.) be-
steht Brandgefahr durch Funkenflug - der Lader ist hier entspre-
chend den gesetzlichen Bestimmungen einzusetzen.
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4350/0023/2012