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Schäffer Lader 4260 Betriebs- Und Wartungsanleitung Seite 35

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2.3 Hinweise für das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr
In Deutschland gelten für das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr folgende Vorschriften:
Achtung!
Im Straßenverkehr ist der Lader nur mit allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) und StVZO- Ausrüstung zu betreiben, der
Maschinenführer muss dabei eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Die ABE ist beim zuständigen Straßenverkehrsamt, nach
Vorlage des TÜV-Gutachtens, zu beantragen.
Ein Betätigen der Arbeitshydraulik im Straßenverkehr ist strengstens untersagt. Die Schwinge ist in die unterste Stellung
abzusenken. Das Arbeitswerkzeug ist zu entleeren und in Endstellung einzukippen, die entsprechende Abdeckung (Kanten-
schutz usw.) ist anzubringen.
Achtung!
Im öffentlichen Straßenverkehr darf nur ohne Werkzeug, mit leerer Werk-
zeugaufnahme, gefahren werden!
Der Fahrer hat sich vor Fahrbeginn über die entsprechenden nationalen
Vorschriften oder Regelungen (z.B. im Straßenverkehr) zu informieren und
diese einzuhalten!
Nach StVZO darf der Abstand von Mitte Lenkrad bis zur vordersten Kante
des mitgeführten Werkzeuges im Straßenverkehr höchstens 3,5 m betra-
gen. Messen Sie dieses notfalls nach!
Der Fahrer hat sich vor Fahrbeginn über die entsprechenden nationalen
Vorschriften oder Regelungen (z.B. im Straßenverkehr) zu informieren und
diese einzuhalten!
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4350/0023/2012

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