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Schäffer Lader 4260 Betriebs- Und Wartungsanleitung Seite 44

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4350/0023/2012
2.4.9 Besondere Hinweise für Arbeiten im Landwirtschaftsbereich
In der Nähe von leichtbrennbaren Gütern (z.B. Stroh, Heu usw.) besteht Brandgefahr durch Funkenflug - der Lader ist hier
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen einzusetzen.
Beim Einsatz in geschlossenen Räumen ist für eine ausreichende Belüftung zu sorgen.
Bei Arbeiten mit einer Dung- und Silagezange oder einer Silageschneidzange besteht eine erhöhte Gefahr durch Quet-
schungen. Hier sind die speziellen Vorschriften dieser Arbeitswerkzeuge zu beachten.
2.4.10 Arbeitsunterbrechungen
Vor Arbeitspausen und Arbeitsschluss hat der Fahrer das Arbeitsgerät auf dem Boden abzusetzen und so zu sichern, dass
es nicht in Bewegung geraten kann.
Bei nicht abgesetztem Arbeitsgerät darf der Fahrer die Maschine nicht verlassen.
Der Lader sollte nur dort abgestellt werden, wo er kein Hindernis für den öffentlichen Straßenverkehr, Baustellen, Höfen usw.
darstellt. Gegebenenfalls ist die Maschine durch Warneinrichtungen (Warndreieck, Signalschnüre, Warnleuchten usw.) zu
sichern.
Vor dem Verlassen des Fahrerstandes sind alle Bedienungseinrichtungen in Neutralstellung zu bringen und die Bremse
festzuziehen. Entfernt sich der Fahrer vom Lader ist der Dieselmotor abzustellen und die Maschine gegen unbefugtes Be-
nutzen zu sichern.
2.4.11 Einsatz unter Tage und in geschlossenen Räumen
Wird der Lader in geschlossenen Räumen eingesetzt, sind diese Räume ausreichend zu belüften. Für Untertagearbeiten
sind die gesonderten Vorschriften einzuhalten.
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