6.
Die niedrigere Motorleistung darf nicht durch Änderungen der Einstellungen an der Einspritzpumpe ausgeglichen wer-
den. Sollten die diesbezüglichen Plomben verletzt sein, wird Schäffer keine Gewährleistungen übernehmen.
7.
Muss die Leerlaufdrehzahl korrigiert werden, so darf dies ausschließlich über die Anschlagschraube am Drehzahlregel-
hebel geschehen.
8.
Die RME Kraftstoffqualität muss der DIN EN 14214 entsprechen oder von besserer Qualität sein. Da die nach
EN 14214 vorgegebenen Grenzwerte in der Praxis nicht immer eingehalten werden, sollte der Anwender seinen Kraft-
stoff-Lieferanten sorgfältig auswählen. In einem Schadensfall wird bei Nichteinhaltung der EN 14214 eine Garantie ab-
gelehnt.
9.
Stillstandzeiten über 4 Wochen mit RME sind zu vermeiden. Stattdessen ist der Motor vorher auf Dieselkraftstoff umzu-
stellen und erst dann stillzulegen.
10. Der Geruch der Abgase ähnelt bei Verwendung von RME dem von verbranntem Speiseöl.
11. Diese Einschränkungen gelten sowohl für den Betrieb mit 100 % RME wie auch für Mischungen > 5 %.
5.5.2 Winterbetrieb mit Dieselkraftstoff
Mischung nur im Tank vornehmen. Zuerst die notwendige Menge Petroleum einfüllen, dann Die-
selkraftstoff nachfüllen. Eine Zumischung von Normal- oder Superbenzin ist nicht gestattet.
Achtung!
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