Diese vorgeschriebenen Sicherheitsabstände sind einzuhalten:
Nennspannung (Volt)
bis 1000 V
über 1 kV bis 110 kV
über 110 kV bis 220 kV
über 220 kV bis 380 kV
bei unbekannter Nennspannung
Dabei müssen alle Arbeitsbewegungen der Schwinge und der Arbeitsgeräte beachtet werden. Auch Bodenunebenheiten,
durch welche der Lader schräg gestellt wird und näher an Freileitungen kommt, sind zu beachten. Bei Wind können sowohl
Freileitungen als auch Arbeitsgeräte ausschwingen und dadurch den Sicherheitsabstand verringern.
Kann kein ausreichender Sicherheitsabstand von elektrischen Freileitungen und Fahrleitungen eingehalten werden, hat der
Unternehmer andere Sicherungsmaßnahmen gegen Stromübertritt durchzuführen. Das kann z.B. durch
•
Abschalten der Leitung,
•
Verlegen der Freileitung,
•
Verkabelung,
•
Begrenzung des Arbeitsbereiches des Laders erreicht werden.
Sicherheitsabstand
1,0 m
3,0 m
4,0 m
5,0 m
5,0 m
47
4350/0023/2012