ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
D
Diese Montageanleitungen sind ausschließlich dem
Fachpersonal vorbehalten. Die Montage, elektrischen
Anschlüsse und Einstellungen sind unter Beachtung der aner-
kannten Regel der Technik und Einhaltung der geltenden Nor-
men auszuführen.
Lesen Sie die Anleitungen vor der Montage des Produkts
aufmerksam durch. Eine fehlerhafte Montage kann zu ernsthaf-
ten Verletzungen und Sachschäden führen. Die Verpackungsma-
terialien (Kunststoff, Styropor etc.) müssen sachgemäß entsorgt
werden und dürfen nicht in Kinderhände gelangen, da sie eine
Gefahrenquelle darstellen können.
Überprüfen Sie das Produkt vor der Montage auf Transport-
schäden. Montieren Sie das Produkt nicht in explosionsfähiger
Atmosphäre oder Umgebung: Das Vorhandensein von entzündli-
chen Gasen oder Dämpfen bedeutet eine große Gefahr. Nehmen
Sie vor der Montage des Antriebs alle Veränderungen an
der Struktur für die lichten Sicherheitsabstände und die Ab-
sicherung bzw. die Abtrennung aller Quetsch-, Scher-, Einzieh-
und allgemeiner Gefahrenstellen.
Stellen Sie sicher, dass die vorhandene Struktur den nöti-
gen Anforderungen im Hinblick auf Robustheit und Stabilität
entspricht.
Der Hersteller des Antriebs schließt eine Haftungsübernahme
im Falle der Nichtbeachtung der anerkannten Regel der Technik
bei der Fertigung der zu automatisierenden Anlage sowie von
während des Gebrauchs auftretenden Verformungen aus.
Beachten Sie bei der Montage der Sicherheitseinrichtungen
Lichtschranken, Kontaktleisten, Not-Stopps etc.) unbedingt die
geltenden Normen und Richtlinien, die Kriterien der anerkannten
Regel der Technik, die Montageumgebung, die Betriebslogik
des Systems und die von der automatisiertenTür entwickelten
Kräfte.
Die Schutzeinrichtungen müssen mögliche Quetsch-, Scher-,
Einzieh- und allgemeine Gefahrenstellen der automatisierten
Tür sichern.
Bringen Sie die von den geltenden Vorschriften vorgesehenen
Warn- und Hinweiszeichen zur Kennzeichnung von Gefahrenstel-
len an. Bei jeder Installation müssen die Identifikationsdaten der
automatisiertenTür an sichtbarer Stelle angebracht werden.
Stellen Sie vor dem elektrischen Anschluss sicher, dass
die Angaben auf dem Datenschild mit den Werten des
Stromnetzes übereinstimmen. Statten Sie das Versorgungsnetz
mit einem allpoligen Trennschalter mit Kontaktöffnungsabstand
von mindestens 3 mm aus.
Stellen Sie sicher, dass der elektrischen Anlage ein geeigneter
Fehlerstrom-Schutzschalter und ein Überstromschutz vor-
geschaltet sind. Schließen Sie die automatisierte Tür soweit
erforderlich an eine normgerechte Erdungsanlage an. Unterbre-
chen Sie während der Montage-, Wartungs- oder Reparaturar-
beiten die Stromzufuhr, bevor Sie den Deckel für den Zugang
zu den elektrischen Teilen öffnen.
Eingriffe an elektronischen Geräten dürfen nur mit antista-
tischem geerdeten Armschutz vorgenommen werden. Der
Hersteller des Antriebs lehnt jede Haftung für die Installation
und Verwendung von sicherheits- und betriebstechnisch un-
geeigneten Bauteilen ab. Bei Reparaturen oder Austausch der
Produkte dürfen ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet
werden. Der Installateur ist verpflichtet, dem Betreiber der Anlage
alle erforderlichen Informationen zum automatischen, manuel-
len und Notbetrieb der automatisierten Tür zu liefern und die
Betriebsanleitung auszuhändigen.
WELF - IP1819
MASCHINENRICHTLINIE
Gemäß Maschinenrichtlinie (98/37/EG) ist der Installateur, der eine
Tür oder ein Tor motorisiert, den gleichen Verpflichtungen unterle-
gen wie ein Maschinenhersteller und hat somit folgendes zu tun:
- Erstellung der technischen Unterlagen, welche die in Anlage V
der MR genannten Dokumente enthalten müssen;
(Die technischen Unterlagen sind aufzubewahren und den na-
tionalen Behörden mindenstens zehn Jahre lang zur Verfügung
zu stellen. Diese Frist beginnt mit dem Herstellungsdatum der
automatisierten Tür);
- Aufsetzen der CE-Übereinstimmungserklärung gemäß Anlage
II-A der MR und Sie dem Kunden liefern;
- Anbringung der CE-Kennzeichnung an der automatisierten Tür
laut Punkt 1.7.3. der Anlage I der MR.
Für detailliertere Informationen siehe den „Leitfaden für die Rea-
lisierung der technischen Broschüre", erhältlich im Internet unter
der folgenden Adresse: www.ditec.it
HINWEISE ZUM GEBRAUCH
Betriebsklasse: 4 (Minimum 10÷5 Betriebsjahre bei 100÷200
Zyklen pro Tag).
Verwendung: INTENSIV (Für Zugänge zu Mehrfamilienhäuser,
Industrie- und Einkaufszentren, Parkplätze mit intensiv genutzten
Einfahrten oder Eingängen).
- Die effektiven Betriebsleistungen beziehen sich auf das
empfohlene Gewicht (2/3 des zulässigen Höchstgewichtes).
Die Verwendung mit dem zulässigen Höchstgewicht kann die
oben angegebenen Betriebsleistungen mindern.
- Die Betriebsklasse, die Betriebszeiten und die Anzahl aufein-
anderfolgender Zyklen sind Richtwerte. Sie wurden mit Hilfe
statistischer Verfahren unter normalen Betriebsbedingungen
ermittelt und können im Einzelfall abweichen. Die Werte beziehen
sich auf den Zeitraum, in dem das Produkt funktionsfähig ist,
ohne daß außerordentliche Wartungsarbeiten erforderlich sind.
- Jede Automatikanlage weist veränderliche Faktoren auf: Reibung,
Ausgleichvorgänge sowie Umweltbedingungen können sowohl
die Lebensdauer als auch die Qualität der Funktionweise der
Automatikanlage oder einer ihrer Komponenten grundlegend
ändern. Es ist Aufgabe des Installationstechnikers, für die einzelne
Situation entsprechende Sicherheitskoeffizienten vorzusehen.
HERSTELLERERKLÄRUNG
(gemäß EG-Richtlinie 98/37/EWG, Anhang II, sub B)
Hersteller:
DITEC S.p.A.
Adresse:
via Mons. Banfi, 3
21042 Caronno P.lla (VA) - ITALY
Erklärt hiermit, daß die Drehtürantriebe Serie WELF
- vorgesehen sind zum Einbau in eine Maschine oder mit an-
deren Maschinen zu einer Maschine im Sinne der Richtlinie
98/37/EWG, inklusive deren Änderungen, zusammengefügt
zu werden;
- konform sind mit den einschlägigen Bestimmungen folgender
weiterer EG-Richtlinien: Elektromagnetische Verträglichkeit
Richtlinie 89/336/EWG; Niederspannungs-Richtlinie 73/23/EWG;
und erklärt des weiteren, daß die Inbetriebnahme solange unter-
sagt ist, bis die Maschine oder Anlage, in welche diese Maschine
eingebaut wird oder von welcher sie eine Komponente darsteilt,
als Ganzes (d.h. inklusive der Maschine, für welche diese
Erklärung ausgesteilt wurde) den Bestimmungen der Richtlinie
98/37/EWG sowie dem entsprechenden nationalen Reschtser-
lass zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht entspricht.
Caronno Pertusella,
15-02-2005
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Fermo Bressanini
(Vorsitzende)