Deutsch
5.3 Aufstellbedingungen der
Wärmepumpe:
Die in dieser Anleitung beschriebene Kälteanlage ist mit R32
befüllt. Bei dem Kältemittel R32 handelt es sich um ein farb-,
geruchloses und entzündliches Gas.
Aufgrund der höheren Dichte als Luft kann sich R32 ohne aus-
reichende Lüftung in tiefergelegenen Bereichen ansammeln.
Bei niedrigen Konzentrationen können Symptome wie Schwin-
delgefühl, Kopfschmerz, Übelkeit und Koordinationsstörungen
eintreten. Bei höheren Konzentrationen besteht Erstickungsge-
fahr.
Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten und vor allem Per-
sonenschäden im Falle einer Leckage zu verhindern, gelten für
den Aufstellort bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen, um
möglichen Gefährdungen von Personen, Sachen und Umwelt
auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
5.3.1 Allgemeine Aufstellbedingungen:
Stellen Sie die Wärmepumpe in Räumen mit ausreichender
Luftzirkulation auf.
Blockieren Sie bei der Aufstellung der Wärmepumpe keine Lüf-
tungsöffnungen.
Lagern oder verwenden Sie keine brennbaren oder entzündli-
che Stoffe in der Nähe der Wärmepumpe.
Der Aufstellort der Wärmepumpe darf nicht als Arbeitsplatz
oder Werkstatt genutzt werden.
Setzen Sie das Gerät keinen hohen Temperaturen, Flammen,
Funken oder Zündquellen (z.B. elektrischer Heizkörper) aus.
Das Gerät darf nicht in der Nähe einer offenen Flamme, von
gasbetriebenen Geräten, Elektroheizgeräten oder anderen ver-
gleichbaren Zündquellen aufgestellt und betrieben werden.
Achten Sie bei der Aufstellung darauf, dass die Anlage zu War-
tungs- und Reparaturzwecken leicht zugänglich ist.
Die Mindestfläche des Aufstellraums muss in Abhängigkeit der
Füllmenge der Anlage erfüllt werden (siehe Kap. 5.3.4 auf S. 11
Mindestraumvolumen).
ACHTUNG!
Auch bei der Lagerung der Wärmepumpe muss die
Mindestfläche des Raumes eingehalten werden.
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5.3.2 Anforderungen an die
Die in dieser Anleitung beschriebene Wärmepumpe ist ein mit
Kältemittel gefülltes Gerät welches gemäß den Anforderungen
der EN 378-1_4:2016 installiert werden muss. Im Hinblick auf
die Norm muss sichergestellt werden, dass der Aufstellraum
eine ausreichende Größe aufweist, damit die Grenzwerte für
Toxizität und Entflammbarkeit in Innenräumen nicht über-
schritten werden.
Bei der Betrachtung für die Mindestaufstellfläche des Raums
ist die Füllmenge der Anlage ausschlaggebend. Beachten Sie
hierbei, dass durch Verlängerung der Anschlussleitungen des
Gerätes eine geänderte Füllmenge der Anlage resultieren kann.
Überprüfen Sie daher, ob der Aufstellraum auch unter Berück-
sichtigung einer etwaig höheren Kältemittelfüllmenge geeignet
ist. Als Aufstellraum gilt hierbei jeder Raum der kältemittelhal-
tige Bauteile (Inneneinheit, Außeneinheit, Kältemittelleitungen)
enthält oder in den Kältemittel freigesetzt werden kann. Meh-
rere Räume, die über geeignete Öffnungen (die nicht geschlos-
sen werden können) zwischen den einzelnen Räumen verfügen
oder sich auf eine gemeinsame Lüftungszu-, Rücklauf- oder
Abluftanlage beziehen, die den Verdampfer oder den Konden-
sator nicht enthält, sind als ein einziger Raum zu behandeln.
Grundsätzlich sollte bei den Verlegearbeiten darauf geachtet
werden, dass die Kältemittelleitungen auf ein nötiges Minimum
beschränkt werden.
Für die Überprüfung der erforderlichen Aufstellbedingungen
gehen Sie wie folgt vor:
Bestimmung der Kältemittelfüllmenge:
Achten Sie darauf, dass durch die Verlängerung der Anschluss-
rohrleitungen eine veränderte Kältemittelfüllmenge notwendig
sein kann.
Überprüfen Sie anhand der in Kap. 5.3.4 auf S. 11 Min-
destraumvolumen nachfolgenden Tabelle, ob die Aufstellbe-
dingungen für den Betrieb der Wärmepumpe ausreichend sind.
452172.66.10a · FD 0311
LIA 0608BWCF M - LIA 1316BWCF M
Mindestaufstellfläche:
www.dimplex.de