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Sicherheitstechnische Kontrollen - KLS Martin group Minicutter Serviceanleitung

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4.4

Sicherheitstechnische Kontrollen

Der Hersteller empfiehlt an diesem Gerät folgende Kontrollen mindestens alle 24 Monate von
Personen durchführen zu lassen, die aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer
durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen solche sicherheitstechnischen Kontrollen
ordnungsgemäß durchführen können und die hinsichtlich dieser Kontrolltätigkeit keinen Wei-
sungen unterliegen.
Gerät und Zubehör auf funktionsbeeinträchtigende mechanische Schäden durch Augen-
schein kontrollieren.
Sicherheitsrelevante Aufschriften auf Lesbarkeit kontrollieren.
Schmelzeinsätze der Geräteschutzsicherungen auf Nennstrom und Schmelzcharakteristik
kontrollieren.
Funktionskontrolle nach Gebrauchsanweisung durchführen.
Gleichsinnige Veränderung der Energieabgabe entsprechend dem Drehsinn des Intensitäts-
stellers kontrollieren.
Soll-Istwertvergleich der maximal abgegebenen Leistungen an allen Ausgängen bei den
vorhandenen Stromarten an die in Abschnitt 2.2 angegebenen Nennlastwiderstände durch-
führen.
Akustische und optische Meldung bei Leistungsabgabe kontrollieren.
Elektrische Überprüfung gemäß Prüfbericht für wiederkehrende sicherheitstechnische Kon-
trollen.
Die Ableitströme dürfen maximal das 1,5-fache des erstgemessenen Wertes und gleichzeitig
nicht größer als der Grenzwert sein.
Die erstgemessenen Werte können den beiliegenden Prüfberichten der Erstinstallation ent-
nommen werden. Die sicherheitstechnische Kontrolle soll in ein Gerätebuch eingetragen wer-
den.
Ist das Gerät nicht funktions- und/oder betriebssicher, so ist es instandzusetzen oder dem
Betreiber die vom Gerät ausgehende Gefährdung mitzuteilen.
30
Martin Minicutter Serviceanleitung
V 1.1

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