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Sicherheitstechnische Kontrollen (STK)
An diesem Gerätesystem müssen folgende Kontrollen mindestens alle 24 Monate von Personen
durchgeführt werden, die aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch
praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen solche sicherheitstechnischen Kontrollen
ordnungsgemäß durchführen können und die hinsichtlich dieser Kontrolltätigkeit keinen
Weisungen unterliegen.
HINWEIS
Die Überprüfung des Geräts ist nur von qualifiziertem Servicepersonal von Gebrüder Martin
oder durch Stellen, die dazu ausdrücklich autorisiert sind, auszuführen.
Gerät und Zubehör auf funktionsbeeinträchtigende mechanische Schäden durch Augen-
•
schein kontrollieren.
Sicherheitsrelevante Aufschriften auf Lesbarkeit kontrollieren.
•
Schmelzeinsätze der Geräteschutzsicherungen auf Nennstrom und Schmelzcharakteristik
•
kontrollieren.
Funktionskontrolle nach Gebrauchsanweisung durchführen.
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Veränderung der Energieabgabe entsprechend des Drehsinnes des Leistungsstellers
•
kontrollieren.
Soll- / Istwert-Vergleich der maximal abgegebenen Energie an allen Ausgängen bei den
•
vorhandenen Betriebsarten an den entsprechenden angegebenen Nennlastwiderständen
durchführen (siehe Kapitel 9 „Technische Daten", Seite 34).
Akustische und optische Meldung bei Leistungsabgabe kontrollieren.
•
Elektrische Überprüfung gemäß Prüfbericht für wiederkehrende sicherheitstechnische
•
Kontrollen.
Die Ableitströme dürfen maximal das 1,5-fache des erstgemessenen Wertes betragen und
•
gleichzeitig nicht größer als der Grenzwert sein.
Die erstgemessenen Werte sind den beiliegenden Prüfberichten aus der Erstinstallation zu
•
entnehmen.
Wir empfehlen, die sicherheitstechnischen Kontrollen in ein Medizinproduktebuch
•
einzutragen und die Kontrollergebnisse zu dokumentieren.
•
Ist das Gerät nicht funktions- und / oder betriebssicher, so ist es als nicht betriebsbereit zu
kennzeichnen und aus dem Betrieb zu nehmen. Eine technische Überprüfung ist
notwendig.
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Gebrauchsanweisung
Elektrochirurgiegerät ME 102
V. 3.1