ECdrive T2
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Grundlegende Sicherheitshinweise
2. 1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Schiebetürsystem dient zum automatischen Öffnen und Schließen eines Gebäudedurchgangs.
Das Schiebetürsystem darf nur in vertikaler Einbaulage und in trockenen Räumen innerhalb des zulässigen Ein-
satzbereichs (siehe Montage- und Serviceanleitung) verwendet werden.
Das Schiebetürsystem ist für den Personenverkehr in Gebäuden bestimmt.
Das Schiebetürsystem ist nicht für folgende Einsätze bestimmt:
à für den industriellen Einsatz
à für Anwendungsbereiche die nicht dem Personenverkehr dienen (Bsp. Garagentor)
à auf beweglichen Gegenständen wie Schiffen
Das Schiebetürsystem darf nur verwendet werden:
à in den von GEZE vorgesehenen Betriebsarten
à mit den von GEZE zugelassenen / freigegebenen Komponente
à mit der von GEZE gelieferten Software
à in den von GEZE dokumentierten Einbauvarianten / Montagearten
à innerhalb des geprüften/zugelassenen Anwendungsbereichs (Klima / Temperatur / Schutzart)
Eine anderweitige Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß und führt zum Erlöschen sämtlicher Haftungs-
und Gewährleistungsansprüche gegenüber GEZE.
2.2
Sicherheitshinweise
à Eingriffe und Änderungen, die die Sicherheitstechnik und die Funktionalität des Türsystems beeinflussen,
dürfen nur von GEZE durchgeführt werden.
à Der einwandfreie und sichere Betrieb setzt sachgemäßen Transport, sachgemäße Aufstellung und Montage,
qualifizierte Bedienung und korrekte Wartung voraus.
à Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die sonstigen allgemein anerkannten sicherheitstech-
nischen oder arbeitsmedizinischen Regeln sind einzuhalten.
à Nur Original-Zubehörteile, Original-Ersatzteile und von GEZE freigegebenes Zubehör gewährleisten eine
einwandfreie Funktion des Türsystems.
à Vorgeschriebene Montage, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten müssen von Sachkundigen durchgeführt
werden, die von GEZE autorisiert sind.
à Für sicherheitstechnische Prüfungen sind die länderspezifischen Gesetze und Vorschriften zu beachten.
à Eigenmächtige Änderungen an der Anlage schließen jede Haftung von GEZE für resultierende Schäden aus
und die Zulassung für den Einsatz in Flucht- und Rettungswegen erlischt.
à Bei Kombination mit Fremdfabrikaten übernimmt GEZE keine Gewährleistung.
à Auch für Reparatur- und Wartungsarbeiten dürfen nur GEZE-Originalteile verwendet werden.
à Der Anschluss an die Netzspannung muss von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden. Netzanschluss und
Schutzleiterprüfung entsprechend VDE 0100 Teil 610 durchführen.
à Als netzseitige Trennvorrichtung einen bauseitigen 10-A-Sicherungsautomaten verwenden.
à Den Displayprogrammschalter vor unberechtigtem Zugriff schützen.
à Gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss vor Inbetriebnahme der Türanlage eine Gefahrenanalyse
durchgeführt werden und die Türanlage gemäß der CE-Kennzeichnungsrichtlinie 93/68/EWG gekennzeichnet
werden.
à Den neuesten Stand von Richtlinien, Normen und länderspezifischen Vorschriften beachten, insbesondere:
à DIN 18650: 2010-06 „Schlösser und Beschläge – Automatische Türsysteme"
à VDE 0100, Teil 610: 2004-04 „Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V"
à DIN EN 16005: 2013-01 „Kraftbetätigte Türen; Nutzungssicherheit; Anforderungen und Prüfverfahren"
à DIN EN 60335-1: 2012-10 „Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 1:
Allgemeine Anforderungen (IEC 60335-1: 2010, modifiziert); Deutsche Fassung EN 60335-1: 2012
à DIN EN 60335-2-103: 2016-05 „Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke
- Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster (IEC 60335-2-103: 2006,
modifiziert + A1: 2010, modifiziert); Deutsche Fassung EN 60335-2-103: 2015
Das Produkt sollte so eingebaut oder verbaut werden, dass ein müheloser Zugriff auf das Produkt bei etwaigen
Reparaturen und/oder Wartungen mit verhältnismäßig geringem Aufwand gewährleistet ist und etwaige Aus-
baukosten nicht in einem Missverhältnis zu dem Wert des Produkts stehen
Grundlegende Sicherheitshinweise
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