FAQ
Was ist eine „G" Nummer bei Funktionserhalt?
Für die Zuleitung der Sprinklerpumpenmotoren fordert die VdS Richtlinie für Sprinkleranlagen (VdS
CEA 4001 9.8.2.2 f)) eine zusätzliche Prüfung der Funktionstüchtigkeit bei Einwirkung von Wasser
während eines Brandes (VdS Verfahrensrichtlinie 2344). Bei bestandener Prüfung erhält das Kabel die
Anerkennungsnummer die mit einem G beginnt.
Dätwyler pyrofil® Keram (N)HXCH E90 ab 16mm2: Anerkennungsnummer G-4980024
Was ist bei Hochwasserschäden an Kabelanlagen zu beachten?
Abgesehen von Erdkabeln mit Längswasserschutz können wir für unsere Kabelbauarten folgende
Empfehlung geben.
Querwasserdichtigkeit:
Liegt das Kabel ca. 1 Monat im Wasser, so ist dies als kurzzeitig und gem. DIN VDE nicht als betriebs-
mäßige Verlegung im Wasser anzusehen. Bezüglich der Querwasserdichtigkeit ist hier bei unbeschä-
digtem Mantel keine Beeinträchtigung des Kabels zu befürchten. Wichtig: Chemische Substanzen
(z.B-Öl) die z.B. aus Nebenräumen auf das Kabel einwirken sind gesondert zu betrachten.
Längswasserdichtigkeit:
Unsere pyrofil® Kabel, wie auch NYY sind nicht Längswasserdicht! Durch den Kapillareffekt kann das
Wasser in die Kabel eindringen und wird auch noch höher als der effektive Wasserstand in das Kabel
hineingezogen. Dieses Wasser kann nicht mehr vollständig aus dem Kabel entfernt werden.
Dennoch kann, aufgrund einer positiv durchgeführten Isolationsmessung, das Kabel weiterhin
verwendet werden.
Weitere Aussagen über die Lebensdauer können jedoch nicht getroffen werden.
Funktionserhaltanlagen E30-E90:
Bezüglich Querwasserdichtigkeit gilt das gleiche wie für die obengenannten Kabelbauarten.
Bezüglich Längswasser kann der Funktionserhalt (JE-H(St)H E30-E90, NHXH/CH E30, NHXH/CH E90)
stark beeinträchtigt sein. In Bereichen mit Wasseransammlungen im Kabel, könnte das Kabel im
Brandfall durch das aufkochende/verdampfende Wasser platzen und eventuelle Kurzschlüsse wären
die Folge.
Um die Sicherheit in diesen Funktionserhaltsbereichen weiterhin gewährleisten zu können, empfeh-
len wir den Austauch dieser Kabel. (Übrigens: Auch in E-Kanälen mit konventionellen Kabeln besteht
diese Gefahr, da im Brandfall Temperaturen von weit über 100°C in den Kanälen zugelassen sind.)
Was bedeutet ABP?
ABP bedeutet „Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis". Nach den Bauordnungen dürfen für
den Funktionserhalt nur Kabelanlagen eingesetzt werden die ein „Allgemeines bauaufsichtliches
Prüfzeugnis" haben. Anderenfalls ist eine Zustimmung im Einzelfall der obersten Bauaufsichtsbehör-
de erforderlich.
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