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Gesetzliche Grundlagen - Cube GO SwissDrive Betriebsanleitung

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4. gesetzlIche grundlagen
Ihr gO swissdrive antriebssystem entspricht den resultierenden anforderungen für
das antriebssystem aus der norm dIn en 15194 für elektromotorisch unterstützte
Fahrräder. weiterhin entspricht Ihr antriebssystem den anforderungen gemäß der
richtlinie 2004/108/eg zur elektromagnetischen verträglichkeit.
Ihr Pedelec-antriebssystem gemäß dIn en 15194 unterstützt sie nur, sofern sie
selbst treten, bis zu einer geschwindigkeit von 25 km/h. daher resultieren keine ein-
schränkungen für sie; Ihr cuBe Pedelec darf uneingeschränkt wie ein Fahrrad be-
nutzt werden.
Das CUBE EPO 45 Reaction Pro (1) darf nicht im Geltungsbereich der
a
StVZO benutzt werden. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel
„Besonderheiten von Schnellen Pedelecs (S-Pedelec)".
Für welchen einsatzzweck Ihr cuBe Pedelec/e-Bike geeignet ist, für welches ge-
samtgewicht es zugelassen ist und welche strecken sie befahren dürfen, entnehmen
sie bitte Ihrer allgemeinen Fahrrad-Bedienungsanleitung.
Bei der Verwendung der Schiebehilfe gibt es landesspezifische Gesetz-
i
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gebungen. Informieren Sie sich unbedingt vor der ersten Fahrt, ob Sie
in Deutschland eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein
der Klasse M benötigen, sofern Sie nach dem 01.04.1965 geboren sind.
Die Vorschriften und Regelungen für Pedelecs/E-Bikes werden derzeit
i
überarbeitet. Verfolgen Sie die Tagespresse, ob es aktuelle Änderun-
gen in der Rechtslage gibt.
Auf Grund der resultierenden höheren Geschwindigkeiten empfiehlt
i
GO SwissDrive Ihnen trotz allem die Benutzung eines Fahrradhelms
und einer Fahrradbrille (2).
1
2
Sollten Sie noch keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen
i
haben, empfehlen wir Ihnen, eine solche abzuschließen, wenn Sie ein
CUBE Pedelec oder E-Bike benutzen wollen. Wenden Sie sich bei Fra-
gen hierzu an Ihren Versicherer.
mit schnellen Pedelecs dürfen sie
-
innerhalb geschlossener Ortschaften keine radwege benutzen (3). eine aus-
nahme besteht dann, wenn der radweg für mofas freigegeben ist (dies ist durch
eine zusätzliche Beschilderung gekennzeichnet),
-
außerhalb geschlossener Ortschaften die radwege benutzen,
-
einbahnstraßen nicht in gegenrichtung benutzen, auch wenn diese für Fahrrä-
der freigegeben sind,
-
Fußgängerzonen nicht befahren, auch wenn diese für Fahrräder freigegeben
sind (4),
-
Fahrradabstellanlagen in der regel nicht benutzen,
-
waldwege nicht befahren und
-
überall dort, wo motorräder verboten sind, ebenfalls nicht fahren.
das ziehen von Kinderanhängern ist nicht gestattet, die montage und nutzung von
Kindersitzen per gesetz dagegen schon. schauen sie im Fahrradpass nach und
fragen sie Ihren cuBe-Fachhändler ob und welchen Kindersitz sie an Ihr s-Pedelec
montieren dürfen.
Fahren Sie bei S-Pedelecs zu Ihrer eigenen Sicherheit stets mit Licht,
G
tragen Sie auffällig helle Kleidung und einen gut sitzenden Fahrrad-
helm und eine Brille.
3
4
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