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Seat Altea Betriebsanleitung Seite 244

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Räder und Reifen
Winterreifen
Bei winterlichen Straßenverhältnissen verbessern Winterreifen die Fahre-
igenschaften des Fahrzeugs deutlich. Sommerreifen sind aufgrund ihrer
Konstruktion (Breite, Gummimischung, Profilgestaltung) auf Eis und Schnee
weniger rutschfest.
Der Reifenfülldruck für Winterreifen muss 0,2 bar (2,9 psi / 20 kPa) höher
sein als bei Sommerreifen (siehe Aufkleber in der Tankklappe).
Verwenden Sie Winterreifen an allen vier Rädern.
Die zulässigen Winterreifengrößen sind in Ihren Fahrzeugpapieren aufge-
führt. Verwenden Sie nur Winterreifen in Gürtelbauart. Alle in den Fahrzeug-
papieren genannten Reifengrößen können auch als Winterreifen gefahren
werden.
Winterreifen verlieren weitgehend ihre Wintertauglichkeit, wenn das Reifen-
profil bis auf eine Tiefe von 4 mm abgefahren ist.
Für Winterreifen gelten je nach Geschwindigkeitskennbuchstabe ⇒  S ei-
te 240, Neue Reifen und Felgen die folgenden Geschwindigkeitsbeschrän-
kungen: ⇒ 
Q
max. 160 km/h
S
max. 180 km/h
T
max. 190 km/h
H
max. 210 km/h
In bestimmten Ländern muss an Fahrzeugen, die die jeweilige Höchstge-
schwindigkeit der Winterreifen überschreiten können, ein entsprechender
Aufkleber im Blickfeld des Fahrers angebracht sein. Solche Aufkleber sind
beim Fachbetrieb erhältlich. Halten Sie sich bitte an die Vorschriften des je-
weiligen Landes.
Lassen Sie Winterreifen nicht unnötig lange montiert, denn auf schnee- und
eisfreien Straßen sind die Fahreigenschaften mit Sommerreifen besser.
Beachten Sie im Fall einer Reifenpanne den Hinweis zum Reserverad ⇒  S ei-
te 240, Neue Reifen und Felgen.
ACHTUNG
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Winterreifen darf nicht über-
schritten werden. Andernfalls werden die Reifen beschädigt und es be-
steht Unfallgefahr.
Umwelthinweis
Montieren Sie rechtzeitig wieder Ihre Sommerreifen. Dies verringert die Ab-
rollgeräusche, den Verschleiß und den Kraftstoffverbrauch.
Schneeketten
Die Montage der Schneeketten ist nur auf den Vorderrädern und nur bei den
Reifengrößen 195/65R15 und 205/55R16 erlaubt. Die Schneeketten müs-
sen feingliedrig sein und dürfen nicht mehr als 15 mm auftragen
⇒  S eite 276.
Bei anderen Reifen müssen die Schneeketten feingliedrig sein und dürfen
einschließlich Kettenschloss nicht mehr als 9 mm auftragen.
Bei Schneekettenbetrieb sollten Sie Radvollblenden und Felgenzierringe ab-
nehmen. Die Radschrauben müssen dann jedoch aus Sicherheitsgründen
mit Abdeckkappen versehen werden, die beim Fachbetrieb erhältlich sind.
Allradantrieb: Wenn Schneeketten vorgeschrieben sind, so gilt dies im All-
gemeinen auch für Fahrzeuge mit Allradantrieb. Schneeketten dürfen auch
bei Allradantrieb nur an den Vorderrädern montiert werden.

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