Licht und Sicht
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Hinweis
●
Die Blinkanlage arbeitet nur bei eingeschalteter Zündung. Die entspre-
chende Kontrollleuchte bzw. im Kombiinstrument blinkt ebenfalls. Die
Kontrollleuchte blinkt beim Einschalten des Blinkers, wenn ein Anhänger
ordnungsgemäß an das Fahrzeug angeschlossen wurde. Wenn eine Glüh-
lampe der Blinkanlage defekt ist, ist der Blinkimpuls der Kontrollleuchte
doppelt so schnell. Sind die Blinkleuchten am Anhänger defekt, leuchtet
die Kontrollleuchte nicht auf. Ersetzen Sie die Glühlampe.
● Das Fernlicht lässt sich nur bei eingeschaltetem Fahrlicht einschalten.
Im Kombiinstrument leuchtet dann die Kontrollleuchte auf.
● Die Lichthupe leuchtet so lange auf, wie Sie den Hebel gezogen halten –
auch wenn kein Licht eingeschaltet ist. Im Kombiinstrument leuchtet dann
die Kontrollleuchte auf.
● Bei eingeschaltetem Parklicht leuchten auf der entsprechenden Fahr-
zeugseite der Scheinwerfer mit Standlicht und das Rücklicht. Das Parklicht
leuchtet nur bei abgezogenem Zündschlüssel. Wenn dieses Licht einge-
schaltet ist, ertönt ein Warnton solange die Fahrertür offen ist.
● Wenn Sie bei betätigtem Blinkerhebel den Zündschlüssel abziehen, er-
tönt ein Warnton, solange die Fahrertür geöffnet ist. Das erinnert Sie daran,
den Blinker auszuschalten, es sei denn, Sie wollen das Parklicht eingeschal-
tet haben.
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